Zum Schutz der Bienen muss das Vorsorgeprinzip gelten

Jahrelang hat der Streit angedauert, jetzt ist er – vorerst – entschieden: Neonikotinoide sind ab dem kommenden Jahr in der EU nicht mehr erlaubt. Das Verbot ist allerdings zunächst auf zwei Jahre befristet. Neonikotinoide stehen im Verdacht, für Bienen extrem giftig zu sein.

Ablehnung des Steuerabkommens war richtig

Die Untersuchungen gegen den Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, geben dem Thema „Steuerhinterziehung“ ein prominentes Gesicht. Die momentane Berichterstattung haben SPD und GRÜNE aufgegriffen und eine Aktuelle Stunde im Landtag NRW beantragt.

NRW darf kein Opfer von Stuttgart21 werden

Die Deutsche Bahn AG wird die Mehrkosten von mindestens 1,1 Milliarden Euro für das Projekt Stuttgart 21 übernehmen. Nun muss noch über die zusätzlichen „Risiken“ in Höhe von bis zu 1,2 Milliarden Euro entschieden werden. Sollten die Stadt Stuttgart, das Land Baden-Württemberg, der Bund oder auch die DB diese übernehmen, darf dies in keinem Fall zu Lasten des Schienenverkehrs in NRW führen.

Fracking-Vorstoß im Bund entspricht nicht der NRW-Regelung

Jahrelange Untätigkeit prägte die Politik von CDU und FDP beim Thema Fracking. Auf Anfragen sah die Bundesregierung bisher kein erhöhtes Risiko und folglich keinen Handlungsbedarf.
Nun, da die Bundestagswahl am Horizont zu sehen ist, möchte die schwarz-gelbe Bundesregierung auf einmal mit vorgetäuschter Handlungsfähigkeit glänzen.

Das BKA als Post-Privacy-Vorreiter?

Der Vizepräsident des Bundeskriminalamts, Jürgen Maurer, hat auf dem Europäischen Polizeikongress in Hamburg über Sicherheit und Kriminalität im Internet referiert. Dabei äußerte er sich auch zur Frage der Privatsphäre im Netz. Sein Vortrag gipfelte in der Äußerung „Wer im Internet ist, hat den Privatraum verlassen“ – deshalb könne sich auch niemand über Überwachung im Netz beschweren.

Das ist eine wegweisende Entscheidung für homosexuelle Paare

Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sukzessiv-Adoption nun auch homosexuellen Paaren ermöglicht werden muss. Bislang konnten Kinder nur von einem der beiden Elternteile adoptiert werden. Ich freue mich sehr, dass die Verfassungsrichter diese Reglung endlich gekippt und damit Rechtssicherheit geschaffen haben. Aus unserer Sicht widerspricht es dem Kindeswohl eklatant, wenn nur ein Elternteil dem Kind Fürsorge und Unterhalt zu Teil werden lassen kann.

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