Wir zeichnen außergewöhnliches Engagement für Menschenrechte aus
Ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Einschränkung von Frauenrechten in Afghanistan, politische Repression in Iran, Diskriminierung von LGBTIQ+, Zerstörung der Heimat indigener Völker zum Beispiel im Amazonasgebiet – weltweit stehen Menschenrechte massiv unter Druck. Für uns als Grüne Fraktion ist der Schutz und die Verteidigung von Menschenrechten ein zentrales Anliegen. Aus diesem Grund haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits die Woche der Menschenrechte rund um den Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember etabliert. In und aus NRW heraus engagieren sich viele Menschen dafür, Menschenrechtsverletzungen zu stoppen und Betroffene zu unterstützen. Um dem Thema noch mehr Sichtbarkeit zu verleihen, besonderen Einsatz für Menschenrechte besonders zu würdigen und Menschen zu Engagement zu ermutigen, haben wir den Menschenrechtspreis der Grünen Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen.
Wer kann Preisträger*in werden?
Mit dem Menschrechtspreis der Grünen Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen werden Einzelpersonen, Organisationen, Initiativen oder Projekte (natürliche oder juristische Person) aus Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet, die sich in besonderem Maße für Menschenrechte einsetzen, diese fördern und mit ihrem Wirken zum Schutz von Menschenrechten beitragen bzw. beigetragen haben.
Menschenrechte verstehen wir bewusst weit als Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, aber auch zum Beispiel das Recht, in einer sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt zu leben oder das Recht auf Klimaschutz. Das Engagement muss einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen aufweisen – etwa durch einen Wohn- bzw. Vereinssitz der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der vorgeschlagenen Person oder Organisation in NRW oder den Durchführungsort eines Projektes, auf das sich die Bewerbung bezieht. Einzelpersonen bzw. Organisationen können sich selbst bewerben oder von Dritten für den Menschenrechtspreis vorgeschlagen werden. Die Voraussetzung ist eine vollständige Bewerbung. Es gelten die Teilnahmebedingungen.
Was umfasst der Menschenrechtspreis?
Der Menschenrechtspreis der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen ist mit 3.000 Euro dotiert.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Preis wird in der Woche der Menschenrechte, rund um den Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember verliehen.
Bewerbungen bzw. Vorschläge können bis zum einschließlich 7. September 2026 an die Fraktion gerichtet werden.
Unsere Jury
- Bettina Böttinger, Fernsehmoderatorin, Journalistin und Autorin
- Prof. Dr. Conrad Schetter, Direktor des bicc – Bonn International Centre for Conflict Studies
- Dr. Ulrike Dufner, Geschäftsführerin von SÜDWIND e.V. Institut für Ökonomie und Ökumene
- Wibke Brems MdL, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen
- Berîvan Aymaz MdL, Vizepräsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen und Sprecherin für Europa, Internationales und Eine Welt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen





Menschenrechtspreis der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen
- Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen lobt einen Menschenrechtspreis aus, der mit 3.000,00 EUR dotiert ist.
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche oder juristische Personen mit NRW-Bezug. Ein NRW-Bezug ist gegeben, wenn die*der Bewerber*in den (Wohn-) Sitz in Nordrhein-Westfalen hat, Projekte in Nordrhein-Westfalen durchführt oder die Tätigkeit auf sonstige Weise Wirksamkeit in NRW entfaltet. Natürliche Personen müssen volljährig sein.
- Anforderung für die Berücksichtigung ist die fristgerechte Einreichung einer vollständigen Bewerbung oder eines vollständigen Vorschlags.
- Inhaltlich müssen die Bewerbungen ein Engagement für Menschenrechte aufweisen. Menschenrechte in diesem Sinne sind solche aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, aber auch zum Beispiel das Recht, in einer „sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt“ zu leben (rechtlich nicht bindende Resolution der UN-Generalversammlung von 2022).
- Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine unabhängige und nicht weisungsgebundene Jury.
- Die Verleihung des Preises erfolgt im Rahmen einer Festveranstaltung im Landtag Nordrhein-Westfalen. Die Bewerber*innen erklären bereits jetzt ihre Einwilligung mit der Verbreitung von Bildnissen, die bei der Festveranstaltung von ihnen angefertigt werden.
- Die Bewerber*innen erklären sich mit der Nutzung und Speicherung der von ihnen angegebenen Daten für die Durchführung des Verfahrens sowie mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Einreichung des Teilnahmeformulars erklärt die*der Bewerber*in das Einverständnis mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen.
