Gute Einigung über Finanzierung von Flüchtlingskosten und Kindertagesstätten in NRW

Die Verhandlungen zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden, den Koalitionsfraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag NRW und der Landesregierung sind mit einem guten Kompromiss für alle Beteiligten beendet worden. Verhandelt wurde über die künftige Erstattung der Flüchtlingskosten, über den Ausbau und die weitere Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie über die grundlegende Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes. Bei der Erstattung der Kosten über das Flüchtlingsaufnahmegesetz stockt das Land die Pauschalen für die Kommunen auf rund 1,948 Milliarden Euro auf und wird eine Jahrespauschale an die Kommunen zahlen. Darin enthalten sind die vom Bund zugesagten Zuweisungen von insgesamt 626 Millionen Euro. Ab 2017 wird auf eine Pro-Kopf-Finanzierung der Flüchtlingskosten für die Städte und Gemeinden umgestellt.

Mostofizadeh/Römer: Wir helfen den Kommunen bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung

Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben heute in ihren Sitzungen die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die Kommunen zu entlasten. Schon für den Haushalt 2016 soll der Abrechnungsstichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den jeweiligen Kommunen festgehalten wird, vom 1.1.2015 auf den 1.1.2016 verändert werden. Dazu erklären Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, und Mehrdad Mostofizadeh, Vorsitzender der GRÜNEN-Fraktion:

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