Benjamin Rauer: „Wir sind froh, wenn sich Menschen aus dem Ausland dafür entscheiden, in NRW ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt zu setzen“

Zum Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag zum Fachkräftemangel

Portrait Benjamin Rauer

Der Antrag

Benjamin Rauer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir demokratischen Fraktionen wissen: NRW ist ein Einwanderungsland. Wir sind froh, wenn sich Menschen aus dem Ausland dafür entscheiden, in NRW ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt zu setzen.

Denn es ist bekannt: Wir haben einen massiven Arbeits- und Fachkräftemangel in Deutschland, besonders auch in Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr verlassen mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt, gehen in den Ruhestand, als dass neue hinzukommen. Laut dem Fachkräftereport der IHK fehlten bereits 2019 über 400.000 Fachkräfte. Der aktuelle IHK-Fachkräftemonitor geht von fast 840.000 offenen Stellen bis zum Jahre 2030 aus.

Wir als Zukunftskoalition von CDU und Grünen wollen diesem Trend entschieden entgegentreten und uns aktiv für die Schaffung von Perspektiven für junge Menschen und für Betriebe einsetzen.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Mit einer modernen, an die Realität in NRW angepassten Ausbildungsduldung können wir hier zwei Aufgaben zusammen angehen:

Die sogenannte 3+2-Regelung bietet Menschen unabhängig vom Ausgang ihres Asylverfahrens eine Perspektive. Wurde für die Zeit eine Ausbildungsduldung von zwei oder drei Jahren erteilt, ist gemäß § 19d Abs. 1a Aufenthaltsgesetz nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis für eine der erworbenen beruflichen Qualifikationen entsprechende Beschäftigung für die Dauer von zwei Jahren zu erteilen.

Außerdem gibt es, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Möglichkeit der Vermittlung des Bleiberechtes nach § 25a Aufenthaltsgesetz – Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden – und nach § 25b Aufenthaltsgesetz – Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration.

Eine Anpassung und Erweiterung dieser Regelung ist jedoch unabdingbar. Denn trotz einer guten Ausbildung und gelungener Integration können viele Betriebe die geduldeten Personen nicht einstellen. Es mangelt schlicht an aufenthaltsrechtlicher Sicherheit und Maßnahmen der Unterstützung besonders im schulischen Teil der dualen Ausbildung.

Um also das volle Potenzial der 3+2-Regelung sowohl für die geduldeten Personen als auch für die Wirtschaft in NRW ausschöpfen zu können, werben wir für die Prüfung weiterer Maßnahmen, die beispielsweise den Zugang zu Sprachkursen während und bei der Ausbildungssuche erleichtern.

Weiterführende Informationsbedarfe in Betrieben vor Ort sowie nötige Anpassungen geltender Regelungen müssen im Austausch mit der Wirtschaft identifiziert und angegangen werden. Außerdem muss sich die Landesregierung bei zukünftigen Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für geeignete Lösungen und Erleichterungen zur Arbeitsaufnahme von Menschen aus dem Ausland einsetzen.

Die Zahl der Ausbildungsduldungen ist immer weiter gestiegen. Das ist ein gutes Zeichen für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Lassen Sie uns die Chancen, die vor uns liegen, nutzen, um unseren Arbeitsmarkt in NRW zu stärken und jungen Menschen in unserem Land eine Perspektive zu bieten. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)