Landtags-ABC

Wenn man nicht täglich damit zu tun hat, sind die Abläufe und Begriffe des parlamentarischen Alltags für viele Menschen ein großes Durcheinander. Um für etwas Klarheit zu sorgen, haben wir eine kleine Übersicht der wichtigsten Begriffe erstellt und alphabetisch geordnet. Viel Spaß beim Durchklicken.

A

Abstimmung

Wenn es im Parlament zu einer Abstimmung kommt, geben die Abgeordneten ihre Stimme in der Regel per Handzeichen ab. Andere Abstimmungsverfahren in den Landtagssitzungen sind die geheime Wahl (z.B. bei der Wahl der Ministerpräsidentin/ des Ministerpräsidenten oder der Landtagspräsidentin/ des Landtagspräsidenten) und die namentliche Abstimmung. Eine Sonderform ist der „Hammelsprung“. Nach einer Abstimmung hat jeder Abgeordnete die Möglichkeit, eine persönliche Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten abzugeben.

Aktuelle Stunde

Die Aktuelle Stunde ist ein spezieller Tagesordnungspunkt einer Plenarsitzung. Dort wird in einer Debatte ein aktuelles politisches Thema diskutiert. Vorschläge zur Aktuellen Stunde werden von den Fraktionen vor der Plenarsitzung eingebracht. Die Landtagspräsidentin entscheidet, welche Aktuelle Stunde zugelassen wird.

Anfrage

Abgeordnete können sich mit Anfragen Informationen und Daten zu ausgewählten Themen bei der Regierung einholen. Es gibt Kleine, Große und Mündliche Anfragen. Kleine und Mündliche Anfragen können bereits von einem Abgeordneten gestellt werden, wobei Große Anfragen von mindestens sieben Abgeordneten oder einer Fraktion gestellt werden müssen. Die Frist zur Beantwortung unterscheidet sich je nach Größe der Anfrage.

Anhörung

Bei der Meinungsbildung der Abgeordneten zu besonders kontroversen und/oder komplexen Fragestellungen können Anhörungen mit Sachverständigen sowie Expertinnen und Experten einberufen werden. Zu diesem Zweck kann jede Fraktion Expertinnen und Experten zur Anhörung einladen. Eine Anhörung findet auf Antrag mindestens einer Fraktion im Rahmen eines Ausschusses statt und ist öffentlich – kann also von Interessierten angehört werden.

Antrag

Anträge werden von den Fraktionen formuliert und in den Geschäftsgang eingebracht. Darin werden gewöhnlich Forderungen an die Landesregierung formuliert. Sonderformen sind u. a. der Entschließungs- und Änderungsantrag. Änderungsanträge werden eingereicht, um bestehende parlamentarische Initiativen (Gesetzentwürfe, Anträge) inhaltlich bzw. im Wortlaut zu ändern, wenn das Ansinnen des Ursprungsantrags geteilt werden kann, aber in den Details Korrekturbedarf gesehen wird.

Arbeitskreis

In einer Fraktion ist es üblich, fachliche Arbeitskreise zu bilden. Diese werden eingerichtet, um die thematische und parlamentarische Arbeit zu koordinieren. Dabei wird der aktuelle Sachstand zu Anträgen, Veranstaltungen etc. ausgetauscht. Die Grüne Fraktion NRW berät aktuell in zwei Arbeitskreisen:

1.Kinder, Jugend, Familie, Sport, Frauen, Queer, Flüchtlinge, Eine-Welt/Internationales, Integration, Arbeit, Gesundheit, Soziales, Recht, Innen, Strategien gegen Rechtsextremismus, Petitionen, Religion, Schule, Weiterbildung, Hochschule, Kultur, Medien.

2. Haushalt und Finanzen, Haushaltskontrolle, Kommunales, Bauen und Wohnen, Verkehr, Europa, Klima, Energie, Landwirtschaft, Naturschutz, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft, Digitales.

Ausschuss

Unter einem Ausschuss versteht man ein Gremium, in dem fach- und themenspezifisch Anträge und Gesetzentwürfe beraten werden. Zur Vorbereitung der Plenarsitzungen diskutieren die Ausschüsse Anträge und geben Empfehlungen zur Annahme und Ablehnung dieser ab. Ausschüsse werden für die Dauer einer Wahlperiode gebildet. Sie tagen regelmäßig in Sitzungswochen. Im Landtag NRW sind Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich. Sonderformen des Ausschusses sind Unterausschuss und Untersuchungsausschuss. Darüber hinaus kann der Landtag zu besonderen Themen Enquetekommissionen einsetzen.

D

Diäten

Für die Ausübung ihres Mandats erhalten alle Abgeordneten eine monatliche Entschädigung (Diät). Sie soll der anspruchsvollen Tätigkeit angemessen sein und die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern.

Diskontinuität

Oftmals ist nicht möglich, bis zum Ende der Wahlperiode alle parlamentarischen Initiativen (Anträge, Gesetze, etc.) abschließend zu beraten und darüber abzustimmen. Noch offen gebliebene Initiativen gelten als erledigt und müssen in der folgenden Wahlperiode erneut eingebracht und verhandelt werden.

Drucksache

Als Drucksache wird jede schriftliche Vorlage an Abgeordnete bezeichnet, die in den Geschäftsgang eingebracht wird (z.B. Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen). Jede Drucksache ist über eine Nummer gekennzeichnet. Der Landtag archiviert alle Initiativen und stellt sie der Öffentlichkeit über die Landtagshomepage zur Verfügung.

E

Enquete-Kommission

Eine Enquete-Kommission kann vom Landtag eingesetzt werden, um ein aktuelles Bild über die Lage komplexer Sachverhalte und Themenfelder zu erhalten, auf deren Grundlage künftig Entscheidungen gefällt werden sollen. Ihnen gehören sowohl Abgeordnete als auch externe Sachverständige an. Am Ende ihrer zumeist zweijährigen Arbeit hat die Enquete-Kommission einen Bericht vorzulegen, zu dem in einer Landtagssitzung eine Aussprache stattfindet.

F

Fragestunde

Die Fragestunde ist Teil der Landtagssitzung. Innerhalb einer Stunde können Abgeordnete der Landesregierung Fragen zu je einem Sachverhalt stellen. Nach- oder Zusatzfragen sind in begrenztem Umfang zulässig. Die Fragen werden zuvor schriftlich an die Landesregierung eingereicht.

Fraktionssitzung

Das oberste beschlussfassende Organ der Grünen Fraktion ist die Fraktionssitzung (kurz: FraSi). Sie versammelt sich in der Regel wöchentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In Beratungen, Abstimmungen und Wahlen entscheidet sie über die Politik der Grünen Landtagsfraktion. Dazu zählen Diskussion und Abstimmungen über Anträge, über die Einrichtung von Arbeitskreisen (kurz: AK) oder die Verteilung von Aufgabenbereichen.

Fünf-Prozent-Hürde

Um in den Landtag einzuziehen, muss eine Partei fünf Prozent aller abgegebenen Stimmen erhalten.

G

Geschäftsordnung

Neben der nordrhein-westfälischen Verfassung ist die Geschäftsordnung (GO) die wichtigste Grundlage für die Arbeit des nordrhein-westfälischen Landtags. Sie wird zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag beschlossen. Darin werden die Organisation und Arbeitsabläufe im Parlament geregelt. Die Landtagspräsidentin/ der Landtagspräsident vertritt den Landtag und führt seine Geschäfte. Im Streitfall entscheidet er auch über die Auslegung der GO. Hier geht es zur aktuellen Geschäftsordnung.

Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe bilden die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren. Sie können von Abgeordneten, von einer Fraktion oder der Landesregierung eingebracht werden. Allein der Landtag ist für die Verabschiedung von Gesetzen zuständig. 

Große Anfrage

In einer Großen Anfrage können zu einem komplexen Thema oder Sachverhalt Fragen an die Landesregierung gestellt werden. Zur (schriftlichen) Beantwortung hat die Regierung ein Vierteljahr Zeit. Mindestens sieben Abgeordnete oder eine Fraktion können eine Große Anfrage einreichen. 

H

Hammelsprung

Der „Hammelsprung“ ist ein Abstimmungsverfahren bei unklaren Mehrheitsverhältnissen im Plenum. Für den Hammelsprung verlassen alle anwesenden Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn nach Eröffnung des Zählvorgangs durch die Präsidentin/ den Präsidenten wieder einzeln durch mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gekennzeichnete Türen. 

Haushalt

Im Haushalt werden alle voraussichtlichen Einnahmen und geplanten Ausgaben des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Den Entwurf des Haushaltsplanes stellt die Landesregierung auf. Der Landtag beschließt den Haushaltsplan durch das Haushaltsgesetz.

I

Immunität

Landtagsabgeordnete genießen einen besonderen Schutz in der Ausübung ihres Mandats – so u.a. Immunität. Immunität bedeutet, dass ein*e Abgeordnete*r erst nach Zustimmung des Landtags wegen dem Vorwurf einer strafbaren Handlung gerichtlich verfolgt oder verhaftet werden darf. 

Indemnität

Indemnität ist neben Immunität das zweite Schutzrecht für Abgeordnete. Es bedeutet, dass ein*e Abgeordnete*r zu keiner Zeit wegen seiner/ihrer Abstimmung oder wegen Äußerungen im Rahmen seines Mandats gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden darf. Verleumderische Beleidigungen sind davon ausgenommen.

K

Kleine Anfrage

In einer Kleinen Anfrage stellt ein*e Abgeordnete*r Fragen an die Landesregierung, um Hintergrundwissen für seine/ihre Arbeit zu erhalten. Zuerst sollte eine Kleine Anfrage den bekannten Sachverhalt umreißen, und dann können fünf Fragen gestellt werden. Die Fragen werden an den thematisch zuständigen Landesminister zur Beantwortung weitergeleitet. Vier Wochen nach Einreichen der Kleinen Anfrage muss die Antwort dem/der Abgeordneten vorliegen. 

L

Landtagssitzung

Zur Landtags- oder Plenarsitzung kommen alle Abgeordneten alle vier Wochen zu einer Sitzungswoche zusammen. Diese besteht aus zwei bis drei Landtagssitzungen an aufeinander folgenden Tagen. Gäste können das Geschehen von der Besuchertribüne aus verfolgen. Die Sitzungen sind öffentlich.

Legislaturperiode

Die Legislaturperiode oder auch Wahlperiode dauert in Nordrhein-Westfalen fünf Jahre. Sie beginnt mit der konstituierenden Sitzung kurz nach der Landtagswahl und endet mit dem Zusammentritt des nächsten gewählten Landtags.

M

Mandat

Das Mandat des Abgeordneten ist ein von den Wählerinnen und Wählern erteilter Vertretungsauftrag auf Zeit – maximal über eine Legislaturperiode. Abgeordnete können aus Fraktionen austreten und ihr Mandat behalten. Legen sie ihr Mandat als Mitglied einer Fraktion nieder, rückt der nächste der Aufgestellten und nicht in den Landtag Eingezogenen der Landesliste nach und schließt die Lücke. 

MdL

Das Kürzel „MdL“ steht für „Mitglied des Landtags“, also Landtagsabgeordnete*r, und erscheint meist hinter dem Namen der/des Abgeordneten. 

N

Namentliche Abstimmung

Auf Wunsch von mindestens einem Viertel der Abgeordneten oder einer Fraktion kann eine namentliche Abstimmung zu einem Tagesordnungspunkt im Plenum stattfinden. Dabei werden die Abgeordneten einzeln aufgerufen und stimmen öffentlich mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“.

O

Opposition

Zur Opposition gehören die Fraktionen, die nicht in der Regierung vertreten sind.

Ordnungsruf

Die amtierende Präsidentin/ der amtierende Präsident hat in der Landtagssitzung darüber zu wachen, dass auf Verstöße – zumeist verbale – entsprechend reagiert wird. Er kann einen namentlichen Ordnungsruf gegen einen Abgeordneten erteilen. Bei groben Verstößen kann er dem Abgeordneten das Wort entziehen, ihn sogar für eine bestimmte Zeit von der Teilnahme an Plenarsitzungen ausschließen.

P

Parlament

In der repräsentativen Demokratie ist das Parlament die gewählte Vertretung des Volkes. Ihm obliegt die gesetzgebende Gewalt und die Kontrolle der Regierung.

Petition

Die Nordrhein-Westfälische Verfassung ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich einzeln oder in Gemeinschaft schriftlich mit Bitten und Beschwerden direkt an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden. Im Landtag bearbeitet der Petitionsausschuss die eingehenden Anliegen. Er organisiert gegebenenfalls die nötigen Stellungnahmen der Landesregierung, des zuständigen Fachausschusses oder aber auch Ortstermine. Online-Petitionen an den Landtag sind hier möglich. 

Plenum

Plenum bezeichnet die Vollversammlung der Abgeordneten im Landtag. Dieses wird auch Plenarsitzung genannt.

Protokoll

In jeder Landtagssitzung werden Wortprotokolle angefertigt und können auf der Homepage des Landtags einige Zeit später nachgelesen werden. Zu den Ausschusssitzungen werden ebenfalls Protokolle angefertigt, diese sind allerdings keine Wortprotokolle, sondern Zusammenfassungen der Diskussion.

Hier geht es zu den Plenarprotokollen

R

Redezeit

Die Redezeit der Abgeordneten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Plenarsitzung richtet sich nach der Fraktionsstärke. Ist die Redezeit beendet, blinkt ein rotes Lämpchen am Rednerpult, und es erfolgt eine Mahnung durch die Sitzungsleiterin/ den Sitzungsleiter. Das Abdrehen des Mikrofons ist der letzte Schritt, um die Rede zu beenden.

V

Volksbegehren

Rund eine Millionen Stimmen sind in Nordrhein-Westfalen zurzeit notwendig, damit sich der Landtag mit einem Volksbegehren beschäftigen muss. Das entspricht acht Prozent aller Stimmberechtigten. Diese acht-Prozent-Hürde hat sich in der Vergangenheit als sehr hoch erwiesen. Das Ziel von Rot-Grün ist eine deutliche Absenkung, dafür aber sind auch die Stimmen der Opposition notwendig, weil hierzu die Verfassung geändert werden muss. Das geht nur mit einer 2/3-Mehrheit. Volksbegehren können das Ziel haben, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen sind sie nicht zugelassen.

Volksentscheid

Entspricht der Landtag einem Volksbegehren nicht, kommt es zum Volksentscheid. Die Bürgerinnen und Bürger beschließen dann selbst durch Abstimmung über den Inhalt des Volksbegehrens. Erfolgreich ist der Volksentscheid dann, wenn mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten dafür votieren. Einzige Ausnahme: Ein Volksentscheid, durch den die Landesverfassung geändert werden soll, benötigt eine Abstimmungsbeteiligung von mindestens 50 Prozent der Stimmberechtigten, von denen mindestens zwei Drittel dem Vorhaben zustimmen müssen.

Volksinitiative

Seit 2002 haben die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich durch eine Volksinitiative mit einem bestimmten Anliegen an den Landtag zu wenden, damit dieser darüber eine Entscheidung trifft. Das Parlament ist verpflichtet, sich mit dem Anliegen zu befassen, wenn es dafür zuständig ist. Eine Volksinitiative muss von mindestens 0,5 Prozent (ca. 66.000 Personen) der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die 18 Jahre oder älter sind und in Nordrhein-Westfalen wohnen.

Eine Übersicht über alle bisherigen Volksinitiativen finden Sie auf dieser Seite:

http://nrw.mehr-demokratie.de/nrw-volksinitiativen.html