In keinem Bundesland gibt es eine so vielfältige Weiterbildungslandschaft wie bei uns. Mit dem ersten Weiterbildungsgesetz hat NRW im Jahr 1974 Maßstäbe gesetzt.
Seit der umfassenden Novellierung dieses Gesetzes in den Jahren 1999/2000 haben sich die gesellschaftlichen Bedingungen geändert. Um zukunftsfähig zu bleiben, müssen Menschen besser von der Weiterbildung erreicht werden. Dazu braucht es auch neue Veranstaltungsformate, die bei den derzeitigen Förderbedingungen nicht abgedeckt sind. Aber nicht nur die Fördersystematik muss angepasst werden. Es geht auch um die Ergänzung um kulturelle und Gesundheitsbildung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Außerdem soll die Demokratiebildung gestärkt werden. Im Laufe der Jahre ist die Weiterbildung immer stärker auch verantwortlich für den Zweiten Bildungsweg. Hier können Menschen Schulabschlüsse nachholen. Das bedarf auch einer Begleitung durch Sozialarbeit. Die demokratischen Fraktionen arbeiten bislang fraktionsübergreifend in diesem Feld zusammen. So haben wir auch den Gesetzentwurf gemeinsam eingebracht und begleiten ihn mit einem erläuternden Entschließungsantrag.
Zum Gesetzentwurf gab es eine Anhörung mit Expert*innen aus Verbänden und Einrichtungen. Anregungen aus der Anhörung wurden in einem gemeinsamen Änderungsantrag aufgegriffen.
Der gemeinsame Entschließungsantrag