Betriebe können Geduldete im Rahmen der sog. 3+2-Regel ausbilden. Sie ermöglicht während der dreijährigen Ausbildung und zwei weitere Jahre einen gesicherten Aufenthalt. Wir wollen Betroffene und Betriebe besser über diese Regelung informieren.
Für geduldete Menschen ist es besonders schwierig, eine Ausbildung oder Arbeit zu finden. Ausbildungswillige Unternehmen zögern oftmals, Geduldeten einen Ausbildungsplatz anzubieten, wenn diese keinen gesicherten Aufenthalt haben.
Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht kann es nun für Menschen, die über die 3+2 Regelung in Ausbildung und Arbeit gekommen sind, leichter möglich sein, einen sicheren Aufenthalt zu bekommen. Denn diese Regelung garantiert einer Person nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis.
Als schwarz-grüne Koalition wollen wir dafür sorgen, dass Unternehmen besser über die Möglichkeiten aufgeklärt werden, wie sie Menschen in Duldung ausbilden können. Gleichermaßen brauchen wir weitere Erleichterungen auf Bundesebene, damit Geduldete einen sicheren Aufenthaltsstatus erwerben und an Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen können.