Der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf
Durch neue Windenergieanlagen in NRW gewinnen nicht nur das Klima und die Sicherheit unserer Stromversorgung, sondern künftig auch in jedem einzelnen Fall die Bürger*innen vor Ort. Mit dem Bürgerenergiegesetz sorgen wir dafür, dass die Menschen und Kommunen vor Ort an den Windenergieanlagen in ihrem Umfeld finanziell beteiligt werden.
Als schwarz-grüne Koalition treiben wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit verschiedenen Maßnahmen voran. Die Windenergie ist ein zentraler Pfeiler einer klimafreundlichen, zukunfts- und wettbewerbsfähigen Stromversorgung. Der Ausbau der Windenergie ist daher nicht nur aktive Klimapolitik, sondern auch essenzieller Teil der Wirtschaftspolitik.
Vier Fünftel der Menschen in Deutschland begrüßen Windenergieanlagen in der direkten Nachbarschaft. Diese Akzeptanz gilt es zu erhalten und weiter zu steigern. Mit dem Bürgerenergiegesetz verpflichten wir Windanlagenbetreiber*innen die Menschen und Kommunen an neuen Windenergieanlagen in ihrem Umfeld finanziell zu beteiligen. Kommunen und Betreiber*innen haben dabei eine hohe Flexibilität, es sind verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten denkbar. Das können beispielsweise vergünstigte lokale Stromtarife oder pauschale Zahlungen an die Gemeinde und an Anwohner*innen sein. Das Gesetz soll gleichermaßen bessere Beteiligungsmöglichkeiten bieten und den beschleunigten Ausbau der Windenergie sicherstellen. Am Mittwoch steht die 2. Lesung des Gesetzes im Plenum an. Ziel ist es, dass das Gesetz ab 2024 in Kraft treten kann.