Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung zu den massiven Straftaten in der Silvesternacht 2015 und zur Frage von rechtsfreien Räumen in Nordrhein-Westfalen („Untersuchungsausschuss Silvesternacht 2015“)

I. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses Der Landtag Nordrhein-Westfalen setzt einen aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Untersuchungsausschuss ein. Die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Untersuchungsausschuss…

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