Simon Rock: „Damit stärken wir den gemeinnützigen Sektor“

Zum Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag zum Ehrenamt

Portrait Simon Rock

Der Antrag „Ehrenamt braucht Wertschätzung – Zuwendungsrecht für zivilgesellschaftliche Akteure in Nordrhein-Westfalen vereinfachen und modernisieren“

Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im letzten Plenum haben wir über einen Antrag zum Ehrenamt diskutiert. Damals ging es um steuerliche Erleichterungen, die wir als regierungstragende Koalition planen. Heute sprechen wir über das Zuwendungsrecht.

Ich möchte noch einmal die Bedeutung des Ehrenamtes und der vielen Menschen betonen, die sich unentgeltlich für die Belange unserer Gesellschaft einsetzen. Trotz des großen Engagements bedarf es in vielen Fällen auch noch Hilfe vom Staat, nicht zuletzt Hilfe finanzieller Art.

Dennoch ist es oft eine Herausforderung, diese Unterstützung in der Praxis auch zu erhalten. Das Zuwendungsrecht für den Non-Profit-Bereich ist häufig zu komplex und bürokratisch. Das führt im schlimmsten Fall dazu, dass potenzielle Fördermittelnehmer den Aufwand scheuen, einen Förderantrag auch zu stellen. Sie werden so de facto von der Förderung ausgeschlossen. In jedem Fall verursacht es bürokratischen Aufwand, der häufig unnötig ist.

Vielfach wurde hier und da am Zuwendungsrecht etwas verändert. Nun möchten wir es jedoch ganzheitlich analysieren und gemeinsam überlegen, welche weiteren Anpassungen notwendig und möglich sind, um Ehrenamtler gezielt zu entlasten, denn – und da müssen wir uns ehrlich machen – Bürokratieabbau ist vielfach sehr mühselige und kleinteilige Detailarbeit.

Einfache und schnelle Lösungen gibt es hier nicht, und Schnellschüsse bringen uns auch nicht weiter.

Dann besteht eher die Gefahr, dass wir das Problem verschlimmbessern. Wir müssen uns im Gegenteil sehr vieles sehr genau anschauen, um zielgenau die Normen herauszufinden, die in der Praxis wenig bringen außer unnötiger Arbeit für die vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler.

Ich verschone Sie deshalb an dieser Stelle mit langatmigen Detailausführungen zu den umfangreichen Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung sowie den Vorschriften der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung mit der klangvollen Abkürzung ANBest-P.

Klar ist, dass großzügige Bagatellgrenzen, vermehrte Pauschalierung einzelner Ansätze und vereinfachte Mitteilungspflichten mögliche Bausteine für eine Vereinfachung des Zuwendungsrechts sein können. Denn es ist nicht gerechtfertigt, dass kleine Vereine mit geringen Fördersummen gleich hohe bürokratische Auflagen erfüllen müssen wie die teilweise mit Millionenbeträgen geförderten Projekte an Universitäten und Hochschulen.

Die Akteure der Zivilgesellschaft haben bereits Vorarbeit geleistet, indem sie ein Impulspapier mit wichtigen Vorschlägen zu Vereinfachungsmaßnahmen des Zuwendungsrechts verfasst haben. Auf dieser Grundlage wird die Landesregierung Gespräche mit den Fördernehmern führen, um die erforderlichen Schritte zu erörtern und Möglichkeiten zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts nicht nur zu prüfen, sondern auch umzusetzen.

Damit stärken wir den gemeinnützigen Sektor, und damit stärken wir die vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in unserem Land. Denn sie sollen sich weniger mit bürokratischen Hürden herumquälen müssen, sondern – das ist entscheidend – mehr Zeit für die eigentliche ehrenamtliche Arbeit haben. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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