Ehrenamt braucht Wertschätzung – Zuwendungsrecht für zivilgesellschaftliche Akteure in Nordrhein-Westfalen vereinfachen und modernisieren

Portrait Simon Rock

I. Ausgangslage

Die Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure in der Gesellschaft ist von unschätzbarem Wert. Sie tragen maßgeblich zur sozialen, kulturellen, ökologischen und politischen Gestaltung unseres Landes bei. Sie agieren oft in Bereichen, in denen staatliche Einrichtungen nicht oder nur ein- geschränkt tätig sind, und leisten somit einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Zusammen- halt und zum Funktionieren unserer Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Dabei reicht das Spektrum der Tätigkeiten von der Arbeit in sozialen Projekten, über den Naturschutz und die Kulturarbeit, bis hin zu Aktivitäten in der politischen Bildung und dem bürgerschaftlichen Engagement.

Jedoch sind diese Akteure in ihrem non-profit Engagement häufig auf die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand angewiesen. Hierbei spielt das Zuwendungsrecht eine zentrale Rolle, da es die Grundlage für die Vergabe von öffentlichen Geldern an nicht-staatliche Organisationen bildet. Es regelt, unter welchen Bedingungen, in welcher Höhe und zu welchem Zweck Zuwendungen gewährt werden. Hierbei sind sowohl die Interessen des Staates an einer ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Verwendung der Mittel als auch die Interessen der Zuwendungsempfänger zu berücksichtigen.

Viele Akteure dieses „Dritten Sektors“ beklagen allerdings seit langem, dass die entsprechen- den Regelwerke überbürokratisiert sind. Unübersichtlichkeit und Komplexität der Vorschriften und Anforderungen machen es zunehmend schwer, rechtssicher und mit angemessenem Ressourcenaufwand Projekte durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Antragstellung, die Durchführungsbestimmungen und die Verwendungsnachweise. Es entstehen hohe Verwaltungsaufwände, die viel Zeit und Ressourcen binden, die ansonsten in die eigentlichen Projekte fließen könnten. Zudem erschwert die hohe Komplexität des Zuwendungsrechts den Zugang für kleinere Akteure und neu gegründete Initiativen.

In der Vergangenheit gab es bereits Versuche, das Zuwendungsrecht zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Diese haben jedoch nur zu einer punktuellen Entbürokratisierung geführt. Es besteht daher weiterer Handlungsbedarf, um das Zuwendungsrecht effektiver und nutzer- freundlicher zu gestalten und somit die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Akteure zu unterstützen.

Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen hat erkannt, dass diese Herausforderungen angegangen werden müssen. Unser Ziel ist es, das Zuwendungsrecht zu modernisieren und zu entbürokratisieren. Dabei steht die Verringerung des Aufwands für die Zuwendungsempfänger bei Wahrung der zuwendungsrechtlichen Grundsätze im Vordergrund. Es soll ein partnerschaftlicher Umgang zwischen den öffentlichen Fördergebern und den zivilgesellschaftlichen Akteuren erreicht werden. Dabei sind sowohl die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und zweckentsprechenden Verwendung als auch das Vertrauen in die Arbeit der engagierten Akteure der Zivilgesellschaft wichtige Leitlinien.

Wir werden zusammen mit den Fördernehmern, den öffentlichen Fördergebern sowie Fachleuten ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung der Zuwendungspraxis erarbeiten und umsetzen. Dabei wird auch das Impulspapier der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) „Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor“ vom Juni 2018 herangezogen.

Darüber hinaus wollen wir uns auch auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Akteure einsetzen, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung von Organisationen als gemeinnützig und die Berücksichtigung von ehrenamtlichem Engagement bei der Berechnung von Rentenpunkten.

Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen ist sich der unverzichtbaren Rolle der zivilgesellschaftlichen Akteure bewusst. Durch unsere Bemühungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts sowie durch ihre Bestrebungen, die Rahmenbedingungen auf Bundesebene zu verbessern, setzen wir uns aktiv für die Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Engagements ein. Ziel ist es, Hindernisse abzubauen und Unterstützungsmaßnahmen zu schaffen, damit die engagierten Akteure des Dritten Sektors ihre wertvolle Arbeit für das Gemeinwohl effektiver und unbelasteter von bürokratischen Hürden leisten können. Mit der Stärkung des Dritten Sektors schaffen wir eine resilientere, partizipativere und solidarischere Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen. Es ist an der Zeit, dass wir das Potential und die Kreativität unserer Bürgerinnen und Bürger voll ausschöpfen, um gemeinsam die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Das Zuwendungsrecht in seiner gegenwärtigen Form stellt insbesondere die Akteure des Dritten Sektors vor bürokratische Hürden und erfordert einen hohen Verwaltungs-
  • Die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und zweckentsprechenden Verwendung müssen gewährleistet sein, gleichzeitig sollte das Vertrauen in die engagierten Akteure der Zivilgesellschaft gestärkt werden.
  • Es ist notwendig, das Zuwendungsrecht unter Einbeziehung von öffentlichen Fördergebern, Fördernehmern sowie relevanter Impulspapiere zu modernisieren und zu entbürokratisieren
  • Verbesserungen in den steuerlichen Rahmenbedingungen und die Anerkennung von gemeinnützigen Organisationen, die sich für Gemeinwohlaspekte einsetzen, sind wichtige Maßnahmen, um angemessene Wertschätzung gegenüber dem Ehrenamt auszudrücken.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • unter Einbeziehung von öffentlichen Fördergebern, Fördernehmern sowie relevanter Impulspapiere die Möglichkeit für Zuwendungserleichterungen zu prüfen.
  • ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung der Zuwendungspraxis durch das für Zuwendungsrecht zuständige Ressort zu erarbeiten und mit den Fachministerien in deren Arbeitsgebiet das Anwendung findet, umzusetzen.