Wibke Brems: „Ein weiterer Baustein auf dem Weg zur sicheren, bezahlbaren und klimaneutralen Energieversorgung der Zukunft“

Zum Entwurf der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag für ein Bürgerenergiegesetz - zweite Lesung

Portrait Wibke Brems 5-23

Wibke Brems (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute das Bürgerenergiegesetz diskutieren können. Für diesen besonderen Anlass habe ich mir eine besondere Stimmlage zugelegt. Ich finde das sehr passend.

Zurück zum Ernst der Lage: Diese Koalition und diese Landesregierung machen Ernst beim Ausbau der erneuerbaren Energien. NRW ist derzeit unter den Bundesländern auf dem ersten Platz bei den Genehmigungen und auf dem dritten Platz beim Ausbau der Windenergie. In diesem Jahr wurden bislang fast 300 neue Windanlagen genehmigt und 110 neue Anlagen gebaut. Diese Zahlen verdeutlichen ganz klar: Der Ausbau der Windenergie nimmt Fahrt auf und wird sich in den nächsten Jahren weiter beschleunigen; denn wir haben das klare Ziel vor Augen, den Kohleausstieg 2030 durch erneuerbare Energien zu sichern.

Ich persönlich finde Windanlagen schön und freue mich, wenn ich von meinem eigenen Balkon aus welche sehe. Die Zustimmung der Bevölkerung zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist insgesamt sehr groß, auch im unmittelbaren Umfeld von Anlagen. Um die Akzeptanz beim weiteren Ausbau hochzuhalten, wollen wir vorbauen und haben uns daher mit dem Bürgerenergiegesetz auf den Weg gemacht.

Mit diesem Gesetz profitieren Kommunen und Menschen vor Ort von neuen Windenergieanlagen, denn sie werden finanziell daran beteiligt. Uns war es beim Bürgerenergiegesetz wichtig, dass wir die Waage halten zwischen einerseits verpflichtender Bürgerbeteiligung und andererseits dem weiteren schnellen Ausbau der Windenergie.

Das dreistufige Verfahren, wie es im Gesetzentwurf enthalten ist, ist deshalb in der Abfolge richtig. Diese geht erstens von der freiwilligen Beteiligungsvereinbarung über die zweite Stufe der Ersatzbeteiligung, die eine Bürgerbeteiligung zur Pflicht macht, wenn der erste Schritt nicht gelingt, bis drittens hin zum Sicherheitsnetz der Ausgleichsabgabe bei Verstößen. Damit werden freiwillige Vereinbarungen zwischen Kommunen belohnt.

Mit der Beteiligungsvereinbarung haben wir ganz bewusst offengelassen, wie genau die Beteiligung vor Ort erfolgen soll. Kommunen und Projektierer sollen das gemeinsam aushandeln, da die Bedingungen nun einmal sehr unterschiedlich sind.

Vor Ort werden bereits viele der Möglichkeiten, die wir mit dem Gesetz geben, umgesetzt, ob es Beteiligungen an Projektgesellschaften sind, vergünstigte lokale Stromtarife und Sparprodukte oder die Finanzierung gemeinnütziger Stiftungen und Vereine. All das ist schon da. Das geben wir neben vielen weiteren Möglichkeiten mit diesem Gesetz weiter.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir haben aus dem bereits richtig guten Gesetzentwurf nach den Rückmeldungen aus der Anhörung ein noch besseres Gesetz gemacht. Die wertvollen Hinweise der Expertinnen und Experten aus den Kommunen bis hin zur Windbranche haben wir aufgenommen. Damit nehmen wir Klärungen an vielleicht unklar formulierten Stellen vor und sorgen für Verbesserungen.

Mein Kollege ist eben schon auf einige Punkte eingegangen, ich möchte noch weitere ergänzen:

Wir haben beispielsweise Verbesserungen für Kommunen erreicht, indem wir ihnen ermöglichen, nichtgezeichnete Teile des Nachrangdarlehens zu übernehmen.

Wir haben Verbesserungen für Projektiererinnen und Projektierer vorgenommen, indem eine klare Rückmeldefrist für die Kommunen ergänzt wurde, sodass die Betreibergesellschaften schneller Planungssicherheit und Klarheit bekommen.

Das sind nur ein paar Beispiele für Änderungen, die dieses Gesetz noch besser machen. Ja, manchmal dauern die Auswertung, die Abstimmung und die korrekte juristische Abarbeitung ein paar Tage länger, als auch ich persönlich mir das gewünscht hätte.

Gleichzeitig bleiben die Oppositionsrechte natürlich gewahrt.

(Dietmar Brockes [FDP]: Nein!)

Ich finde schon, dass es zu unserer Jobbeschreibung gehört, dass man 14 Seiten Änderungsantrag von einem auf den anderen Tag lesen kann. Das ist auch angesichts unseres eigenen Gehaltes nicht zu viel verlangt.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Schließlich wird es noch eine dritte Lesung geben.

(Dietmar Brockes [FDP]: Sie brauchen sechs Wochen, um das an einem Tag durchzuziehen!)

In der Opposition …

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

– Herr Brockes.

… ist Verfahrenskritik ja üblich.

(Zurufe von der FDP – Unruhe – Glocke)

Das weiß ich. Auch ich habe Verfahrenskritik in den letzten Jahren geübt, als ich in der Opposition war. Alles gut.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]: Sie haben das alles vergessen!)

– Aber die Aufregung, Herr Brockes, auch jetzt wieder, von SPD und FDP ist einfach übertrieben.

(Dietmar Brockes [FDP]: Aus Ihrer Sicht!)

Zurück zum Inhalt des Gesetzes: Mit diesem Bürgerenergiegesetz legen wir als schwarz-grüne Koalition zusammen mit der Landesregierung einen weiteren Baustein auf dem Weg zur sicheren, bezahlbaren und klimaneutralen Energieversorgung der Zukunft. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Mehr zum Thema

Energie & Klimaschutz