Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute in dritter Lesung über das Beamtenbesoldungsgesetz. Darüber haben wir uns ja schon mehrfach ausgetauscht. Es gibt einige Punkte, die offensichtlich von allen Mitgliedern dieses Hauses geteilt werden, und dann gibt es Kritik an einzelnen Punkten.
Kern der Kritik ist in der Tat das Partnereinkommen. Dahinter steht aus meiner Sicht auch die Frage des Familienbildes. Mittlerweile sind es 70 % aller Ehen, die sich dafür entschieden haben, dass sie mit dem Doppelverdienermodell leben wollen.
(Stefan Zimkeit [SPD]: Und was ist mit den anderen 30 %?)
Dann ist es aus meiner Sicht auch vollkommen folgerichtig, dass wir das 21. Jahrhundert als Maßstab der Beamtenbesoldung nehmen und nicht die 1950er-Jahre. Im Prinzip geht es hier um die Frage: Wollen wir eine Beamtenbesoldung für die Gegenwart, oder wollen wir eine Beamtenversorgung für die Jahre von Konrad Adenauer?
SPD und FDP haben in vielen Bundesländern und in der Bundesregierung entschieden: Wir wollen im 21. Jahrhundert ankommen. – Nancy Faeser hat entschieden: Wir wollen im 21. Jahrhundert ankommen. – Christian Lindner ist im 21. Jahrhundert angekommen.
(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Der ist bestimmt schon im 22.!)
Die gesamte Ampelkoalition ist im 21. Jahrhundert angekommen. Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen kommt im 21. Jahrhundert an. Lieber Herr Kollege Witzel, kommen Sie doch auch im 21. Jahrhundert an!
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Weil die Frage der Verfassungsmäßigkeit angesprochen wurde, möchte ich gerne noch einmal auf Herrn Professor Huber aus der Anhörung Bezug nehmen. Er war meines Wissens der einzige Verfassungsrichter, der in der Anhörung präsent war.
(Stefan Zimkeit [SPD]: Und der hat natürlich mehr Ahnung als ein Oberverwaltungsgericht!)
Dort hat er ausgeführt – ich zitiere –:
„Ich finde, dass der Gesetzentwurf in geradezu schulmäßiger Weise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anwendet und in seiner Begründung auch kaum zu wünschen übriglässt. Es wäre schön, das darf ich sagen, nachdem ich zwölf Jahre mit diesen Fragen befasst war, wenn andere Länder das auch so vorbildlich machen würden wie das Land Nordrhein-Westfalen.“
Dem will ich an dieser Stelle nichts hinzufügen. Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form so zustimmen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)