Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kommunen setzen sich Tag für Tag für die Integration von Geflüchteten im ganzen Land ein.
Die gesellschaftlich wertvolle Arbeit findet zum Beispiel in kommunalen Integrationszentren, im Bereich des kommunalen Integrationsmanagements, in Integrationsagenturen und in Servicestellen zur Antidiskriminierung statt. Diese integrationspolitische Infrastruktur wird jedes Jahr vom Land mit mindestens 130 Millionen Euro gefördert.
Lassen Sie mich an der Stelle auch klarstellen: Die Finanzierung ist existenziell für die Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen. Hieran wird auch im Jahr 2025 nichts geändert. Die Mittel wurden mit dem Haushalt 2025 vom Landtag bewilligt und bereitgestellt.
Die aktuelle haushaltspolitische Situation ermöglicht es jedoch leider nicht, 2025 zusätzlich eine weitere Dynamisierung dieser Mittel vorzusehen. Daher wird die Dynamisierung in diesem Jahr ausgesetzt.
Insofern sind es auch keine gravierenden Änderungen, wie die Kollegin Kirsch an der Stelle suggeriert hat, sondern die kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung zum Gesetzentwurf selbst betont, dass dieser aus ihrer Sicht überhaupt keine größeren finanziellen Auswirkungen hat, weshalb sie sich auch nicht per se gegen den Entwurf ausgesprochen haben.
Sie hatten lediglich Angst, dass die Mittel, die wir im Haushalt eh bereitstellen, plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen. Es ist aber im Gesetzgebungsverfahren sowohl in der Anhörung als auch in der Auswertung vollkommen klargestellt worden, dass diese Mittel im Haushalt bereitstehen, und die Mittel werden den Kommunen auch zur Verfügung stehen. Daran ändert dieses Gesetz nichts, um das einmal deutlich klarzustellen.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Der zweite Punkt – darüber haben wir uns in der Tat schon wesentlich länger ausgetauscht – ist die Änderung der Landeshaushaltsordnung insbesondere in Bezug auf die Selbstbewirtschaftungsmittel. Richtig ist, dass diese durch eine Veröffentlichung der Bestände im Haushalt für Transparenz sorgen. Hier hat die Landesregierung seit dem Haushaltsjahr 2025 für zusätzliche Transparenz gesorgt. Insbesondere die in Zeiten der Vorgängerregierung aufgebauten Mittel wurden im Übrigen in den vergangenen Jahren und auch im aktuellen Haushaltsjahr an den Haushalt zurückübertragen.
Mit diesem Gesetzentwurf kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Die Dauer der zulässigen Verausgabung bereitgestellter Selbstbewirtschaftungsmittel wird für die Ministerien erstmalig begrenzt, in der Regel nämlich auf drei Jahre. Der Sachverständige Dr. Pracht hat im Auftrag der SPD-Fraktion für den Wissenschaftlichen Dienst ein relativ kritisches Gutachten geschrieben. Er wurde dann für die Sachverständigenanhörung als Sachverständiger benannt, hat aber zu diesem Gesetzentwurf gesagt, das sei alles vollkommen in Ordnung. Bis auf einige ganz kleine redaktionelle Änderungen – ich will über die Semikola an dieser Stelle nicht intensiver ausführen – würde er diesen Gesetzentwurf so begrüßen. Das zeigt doch, wenn er auf der einen Seite ein kritisches Gutachten schreibt, dann aber den Gesetzentwurf begrüßt, dass dieser nicht so schrecklich falsch sein kann.
Das wird auch dadurch bestärkt, dass der Landesrechnungshof seine eigenen Forderungen, die noch aus der Vorcoronazeit stammen, in begrüßenswerter Weise umgesetzt sieht.
Die einzige Person, die das an der Stelle kritisch gesehen hat, war ein dritter Sachverständiger, Dr. Rossi.
(Ralf Witzel [FDP]: Professor!)
Der hat aber über allgemeine Kritik hinaus keine konkreten notwendigen Änderungen im Gesetzentwurf plausibel gemacht.
Ich will noch mal betonen: Dieser Gesetzentwurf geht deutlich über das hinaus, was wir letztes Jahr von der FDP-Fraktion vorgelegt bekommen haben. Deshalb überrascht mich Ihr Änderungsantrag an dieser Stelle sehr, auch wenn Sie ihn mündlich angekündigt haben. Man hat den Eindruck, die Begrenzung der SB-Mittel gehe aus Ihrer Sicht nicht weit genug, egal, ob sie sinnvoll ist oder nicht, aber das scheint Sie nur in der Opposition zu interessieren. In Zeiten Ihrer Regierung haben Sie das noch ganz anders gesehen.
Auch wenn Sie heute versuchen, das anders darzustellen: Die hergestellte Transparenz, die bereits reduzierten Mittel und die nun einzuführende zeitliche Begrenzung der Mittelverwendung ist kein Verdienst der Opposition, sondern der Regierung und der regierungstragenden Fraktionen hier in diesem Haus.
Wir haben die Forderungen des Landesrechnungshofs aus der Zeit von vor der Coronapandemie umgesetzt und machen das eigenverantwortlich. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf an dieser Stelle ausdrücklich und werden ihm zustimmen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)