Simon Rock: „Sie würden den Betroffenen dadurch den Klageweg verschließen“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zur neuen Grundsteuer

Portrait Simon Rock

Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es vergeht kaum eine Woche ohne Grundsteuerantrag oder zumindest eine Kleine Anfrage der FDP zum Thema „Grundsteuer“.

Sie schüren systematisch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer und verunsichern damit Millionen Menschen in unserem Land. Sie fordern die Menschen auf, Einsprüche gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen, und beschweren sich im Anschluss darüber, dass so viele Einsprüche eingelegt wurden und die Finanzverwaltung deshalb so viel zu tun habe.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

So kann man auch die selbst geschaffenen Probleme kritisieren.

Dabei sollte eigentlich klar sein, dass ein Grundsteuermodell nicht allein deshalb verfassungswidrig ist, weil man es politisch nicht will, und die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes, das im Übrigen mit breiter Mehrheit vom Bundestag verabschiedet wurde, wird nicht allein dadurch begründet, dass ein einzelner Jurist es für verfassungswidrig hält.

(Ralf Witzel [FDP]: Es gibt viele!)

Die Verfassungswidrigkeit kann nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt werden. Ich glaube, da sind wir uns einig.

Und jetzt kommt der entscheidende Punkt: Damit es zu einem derartigen Gerichtsverfahren kommt, muss zunächst einmal jemand dagegen klagen.

(Ralf Witzel [FDP]: Ja!)

Natürlich hat jede und jeder Betroffene das Recht, dies zu tun, wenn er oder sie die Grundsteuer für verfassungswidrig hält. Ich kann Ihnen auch versichern: Sobald ein Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht landet, werden die Einsprüche automatisch ruhend gestellt. So will es das Gesetz. Dazu bedarf es keines Antrags der FDP.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD – Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Das Problem ist nur – damit kommen wir zu Ihrem Antrag –: Es käme erst gar nicht dazu, weil Sie möchten, dass alle Verfahren automatisch ruhend gestellt werden. Und wenn Sie ruhend gestellt werden, kann niemand dagegen klagen. Sie würden den Betroffenen dadurch den Klageweg verschließen.

(Ralf Witzel [FDP]: Nein!)

Ich frage Sie: Wollen Sie den Menschen wirklich ihre Klagemöglichkeit entziehen, indem Sie alle Verfahren automatisch ruhend stellen?

Ein Musterverfahren ist außerdem notwendig, damit die Finanzverwaltung die Grundsteuerbescheide wie von Ihnen gefordert nur vorläufig erlassen kann. Würden sie bereits jetzt vorläufig erlassen werden, würde die Landesregierung rechtswidrig handeln. Auch Ihnen sollte klar sein, dass die Exekutive nicht einfach vom Parlament beschlossene Gesetze nach Gutdünken teilweise aushebeln kann.

Anstatt unnötig mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sollten wir geltendes Recht und etablierte rechtliche Prozesse respektieren. Dafür sind derartige Anträge wenig hilfreich. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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