Simon Rock: „In der Sache muss man jetzt erst einmal die Tarifverhandlungen abwarten“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zur Alimentation von Landesbediensteten

Portrait Simon Rock

Simon Rock (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Alimentationsprinzip ist die Grundsäule des Berufsbeamtentums und damit unseres Staates. Es ist eine Verpflichtung an den Dienstherrn zur amtsangemessenen Besoldung, um den Dienst beim Staat leisten zu können, ohne Lebensunterhaltsschwierigkeiten zu haben. Es ist auch vollkommen klar, dass der Lebensstandard der Beamt*innen mit der allgemeinen Wohlstandsentwicklung mitwachsen muss.

Ich will aber auch betonen: NRW hält sich an das Alimentationsprinzip. Die Besoldungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen werden regelmäßig angepasst.

Lieber Herr Kollege Witzel, Sie suggerieren in Ihrem Antrag, dass die Betonung kinderbezogener Familienzuschläge möglicherweise im Widerspruch zum Leistungsprinzip stehe. So steht es in der Begründung Ihres Antrags. Dabei ist das explizit eine Option, die das Bundesverfassungsgericht genannt hat.

Genau diesen Weg sind Sie auch im Rahmen der letzten Landesregierung unter FDP-Beteiligung mit der Gesetzgebung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie der Alimentation von Familien gegangen. Das wurde alles angepasst. Deshalb wundere ich mich ein bisschen, dass Sie das an dieser Stelle zitieren, aber streitig stellen, ob das Ganze verfassungsrechtlich konform ist. Sie machen damit am Ende des Tages nichts anderes, als Ihr eigenes Gesetz zu kritisieren.

(Ralf Witzel [FDP]: Sie müssen die Neuentwicklung beim Bürgergeld sehen!)

– Nein, Herr Kollege Witzel, ich bin noch nicht bei der Entwicklung. Ich bin bei der Frage der Familienzuschläge. Das haben Sie kritisiert. Dann ist das, wie ich finde, ein Widerspruch zu Ihrem eigenen Abstimmungsverhalten in der letzten Legislaturperiode. Ich kann es ja auch nicht ändern.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Man könnte jetzt auch sagen: Es hat eine gewisse Tradition, dass Sie heute das kritisieren, was Sie in der letzten Legislaturperiode mitbeschlossen haben bzw. bei dem Sie keine koalitionsinternen Mehrheiten dafür finden konnten, es nicht zu beschließen. Ich will das jetzt nicht näher ausführen. Wir haben das Thema „Grundsteuer“ hier im Plenum schon Dutzende Male behandelt.

Man kann als Opposition alles fordern. Aber sich selbst zu widersprechen, macht einen nicht unbedingt glaubwürdiger. Es ist mitunter auch reichlich billig, Sachen zu fordern, ohne die finanziellen Auswirkungen zu sehen.

In der Sache muss man jetzt erst einmal die Tarifverhandlungen abwarten. Erst danach ist abschätzbar, ob durch die Erhöhung des Bürgergelds noch weiterer Anpassungsbedarf besteht, um das Mindestabstandsgebot einhalten zu können.

Die Landesregierung wird das sorgfältig prüfen – da bin ich ganz sicher – und dem Landtag verfassungskonforme Vorschläge zur Beschlussfassung vorlegen.

Für den Fall, dass für das laufende Jahr noch Anpassungsbedarf besteht, werden wir natürlich handeln. Aber auch da liegen abschließende Berechnungen noch nicht vor. Vielleicht können Sie das schon prognostizieren. Vielleicht sind Sie da hellseherisch unterwegs. Ich bin es an der Stelle nicht. Ich will mir das nicht anmaßen.

Wenn es Anpassungen gibt, dann werden dafür weder Widersprüche noch Klagen notwendig sein. Von der Anpassung werden am Ende alle Beamtinnen und Beamten profitieren – unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht.

In dem Zusammenhang freue ich mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Dort können wir das sicherlich noch weiter vertiefen. Wir werden uns einer Überweisung in den Ausschuss nicht entgegenstellen.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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