Simon Rock (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder reden wir über die Grundsteuer; über eine Reform, die sich die Politik nicht ausgedacht hat, sondern die dem Bundesgesetzgeber vom Verfassungsgericht 2018 ins Stammbuch geschrieben wurde.
(Ralf Witzel [FDP]: Nicht diese Reform!)
– Nein, nicht diese Reform, aber eine grundsätzliche Reform der Grundsteuer. Das sollten wir vielleicht einfach zur Kenntnis nehmen.
Wir haben uns letztes Jahr entschieden, die Belastungsverschiebung, die zulasten von Wohnraum drohen würde, durch optionale differenzierte Hebesätze zu ermöglichen. Das ist beklagt worden. In der Tat ist erstinstanzlich der Klage stattgegeben worden.
Ich will aber auch betonen: Nach dem, was wir der Pressemitteilung des Gerichts entnehmen können, ist nicht grundsätzlich infrage gestellt worden, dass es keine Möglichkeit zur Differenzierung gibt, sondern die Begründung reichte nicht aus. Ich rate uns allen jetzt erst einmal, die schriftliche Begründung abzuwarten, bevor wir hier irgendwelche vorschnellen Schlüsse fassen.
Dass Sie ernsthaft noch einmal damit ankommen und sagen, aufgrund eines erstinstanzlichen Urteils sei die Reform endgültig gescheitert, ist aus meiner Sicht ein ganz kleines bisschen vorschnell. Sie haben ja selbst gesagt, Sie haben diesen Antrag eingereicht, bevor das BFH-Urteil feststand. Ich vermute, Sie hatten ein bisschen darauf spekuliert, dass der Bundesfinanzhof das Bundesmodell konkret als verfassungswidrig einstufen würde.
(Ralf Witzel [FDP]: Nein!)
Das ist ja etwas, worauf Sie jahrelang hier in diesem Landtag hingearbeitet haben. Sie haben den Leuten doch angeraten, Widerspruch einzulegen,
(Ralf Witzel [FDP]: Aus anderen Gründen!)
weil Sie über Jahre systematisch rechtliche Zweifel geschürt haben.
(Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Aus anderen Gründen!)
– Ja, aus ganz vielen Gründen, und der Bundesfinanzhof hat Ihnen komplett Unrecht gegeben. Das gehört doch zur Wahrheit. Das müssen Sie doch einmal zur Kenntnis nehmen.
(Zuruf von der SPD: Genau so!)
Ich sage auch: Ich bin grundsätzlich kein großer Fan des Bundesmodells. Ich hätte mir auch andere Modelle vorstellen können. Die grüne Landtagsfraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode ein Bodenwertmodell eingereicht. Das haben Sie abgelehnt, das hat die Regierungskoalition abgelehnt. Das ist ein demokratischer Prozess und einfach zu akzeptieren. Dann ist es auch mal gut. Dann kann man nicht ewig und immer nachkarten, weil man sich mit einer Position nicht durchgesetzt hat. Es gehört einfach zu einer Demokratie, Mehrheitsentscheidungen irgendwann auch einmal zu akzeptieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Aber offensichtlich sind Sie nicht in der Lage, einzugestehen, dass Sie sich mit Ihrem Flächenmodell, das Sie präferiert haben … Das wird übrigens auch beklagt. In Bayern wird das Flächenmodell umgesetzt, und auch das wird beklagt.
(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])
Ich will Ihnen auch sagen: Es gibt ganz viele verschiedene Modelle, die in unterschiedlichen Bundesländern umgesetzt werden. Die werden alle beklagt. Tun Sie doch nicht so, als hätten sich die Klagen nur gegen das Bundesmodell oder nur gegen die differenzierten Hebesätze gerichtet, die in Nordrhein-Westfalen, in Schleswig-Holstein und in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Das ist doch alles viel zu kurz gegriffen.
Es gehört doch zur Ehrlichkeit, dass bei einer so umfassenden Reform alle neuen Dinge erst einmal grundsätzlich beklagt werden. Das gilt übrigens nicht nur für den Grundsteuerbereich. Wir haben viele andere Politikbereiche, in denen neue Sachen erst einmal grundsätzlich beklagt werden – und im Übrigen auch nicht erfolgreich. Lassen wir die Kirche an der Stelle doch bitte wirklich im Dorf. Seien wir ehrlich: Es ist nun einmal so, dass Reformen dazu führen können, dass bestimmte Sachen verfassungsrechtlich überprüft werden.
Wenn Sie jetzt sagen, die Smart-Repair-Lösung sei eine Anpassung der Messzahlen, dann will ich darauf hinweisen, dass die Klage gegen die differenzierten Hebesätze auf Art. 3 Grundgesetz gründete; das ist der allgemeine Steuergleichheitsgrundsatz. Es kann zwischen „Wohnen“ und „Nichtwohnen“ differenziert werden.
Aber die Messzahlen, die Sie als sogenannte Smart-Repair-Lösung anpassen wollen, differenzieren auch nur zwischen „Wohnen“ und „Nichtwohnen“. Das heißt, die verfassungsrechtlichen Probleme, die Sie bei den differenzierten Hebesätzen sehen, hätten Sie genauso bei der Anpassung der Messzahlen. Warum verschweigen Sie das? Es würde doch zur Ehrlichkeit dazugehören, das mitzukommunizieren und anzuerkennen, dass es keinen großen Unterschied macht, ob Sie beim zweiten oder beim dritten Faktor ansetzen. Warum haben Sie so eine selektive Wahrnehmung an der Stelle?
Deshalb ist es keine Smart-Repair-Lösung, sondern es ist eine Flickschusterei, die Sie betreiben wollen,
(Ralf Witzel [FDP]: Das ist eine Forderung der Kommunen!)
weil Sie grundsätzlich Unsicherheit in Bezug auf die Grundsteuerreform schüren wollen.
Vizepräsidentin Berivan Aymaz: Die Zeit.
Simon Rock (GRÜNE): Ja, ich weiß. Vielleicht kann Herr Kollege Witzel mir noch eine Zwischenfrage stellen.
(Ralf Witzel [FDP]: Beim nächsten Mal wieder!)
Ansonsten müsste ich es jetzt dabei belassen – schade, einen Versuch war es wert.
Ich danke für die Aufmerksamkeit. Dem Antrag werden wir nicht zustimmen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
