Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ehrenamt ist das oft unterschätzte Rückgrat unserer Gesellschaft – das muss man ganz zu Beginn klarstellen. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt: Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung schafft eine Balance zwischen den dienstlichen Interessen des Arbeitgebers einerseits und der Förderung des Ehrenamts andererseits. Das gelingt in den allermeisten Fällen – das muss man so sagen – sehr gut.
Eine Freistellung für Ehrenamtszwecke für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollte unserer Ansicht nach auch weiterhin im Ermessen des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren liegen, denn dieser kann am besten die individuellen Fälle und die Bedürfnisse am Arbeitsplatz einschätzen. So individuell wie die Bedürfnisse unterschiedlicher Dienststellen sind, so individuell müssen auch die Lösungen sein.
Aber um eines klarzustellen: Insbesondere bei Natur- oder anderen Katastrophen ist eine Freistellung viel leichter möglich. So können beispielsweise Helfer des THW, der freiwilligen Feuerwehr und Ehrenamtliche im Rettungsdienst leichter freigestellt werden und so ihre wichtige ehrenamtliche Hilfe leisten. Das ist insbesondere bei Naturkatastrophen wie beispielsweise der Flut im Ahrtal von großer Bedeutung.
Der Erwerb von Fähigkeiten durch ein Ehrenamt muss natürlich honoriert werden, soweit sie positive Auswirkungen auf den Beruf haben. Dies muss aber durch die üblichen Auswahlverfahren sichergestellt werden, denn nur so kann am Ende des Tages auch tatsächlich garantiert werden, dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistung aller Bewerberinnen und Bewerber angemessen berücksichtigt werden.
Wir von der Koalition haben unsere Wertschätzung gegenüber den ehrenamtlich Tätigen vor Kurzem unter Beweis gestellt, indem wir das Ehrenamt durch einen Antrag gestärkt haben, der zum einen die steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen, die Erhöhung von Ehrenamtspauschalen und steuerliche Freibeträge sowie zum anderen den Abbau von bürokratischen Hürden bei Vereinsgründungen vorgesehen hat. Dies sollte erst von der Landesregierung umgesetzt werden, bevor neue, teilweise auch Bürokratie aufbauende Forderungen gestellt werden.
Aber das können wir im Ausschuss alles in Ruhe und zu gegebener Zeit diskutieren. Wir freuen uns daher auf eine intensive Debatte. Jetzt ist es 20:17 Uhr, und ich glaube, ich bin mit meiner Redezeit ganz gut hingekommen.
(Beifall von den GRÜNEN und Wilhelm Korth [CDU] – Zuruf von Ralf Witzel [FDP])