Simon Rock: „Damit zeigen wir, dass die klimaneutrale Transformation eine Aufgabe der Sparkasse ist“

Zum Entwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Modernisierung des Sparkassenrechts

Portrait Simon Rock

Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte sagen: Je später der Abend, desto besser sind die Gesetzentwürfe, die uns von der Landesregierung präsentiert werden, zumindest an dieser Stelle.

(Lachen von Ralf Witzel [FDP])

Sparkassen haben zweifelsohne einen …

(Christian Dahm [SPD]: Das stimmt! Wir hatten heute Morgen Haushalt! Es kann nur besser werden!)

– Das heißt ja nicht, dass die, die morgens eingereicht wurden oder behandelt werden, schlecht sind, sondern sie sind noch besser geworden, Herr Kollege Dahm.

Sparkassen haben zweifelsohne einen öffentlichen Auftrag. Dazu gehört in der heutigen Zeit auch das Thema „Nachhaltigkeit“. Deshalb ist es absolut folgerichtig, dass die Sparkassen in ihrem Unternehmenszweck das Thema „Nachhaltigkeit“ ausdrücklich auf die Fahnen geschrieben bekommen. Das geschieht mit diesem Gesetzentwurf. Damit zeigen wir, dass die klimaneutrale Transformation eine Aufgabe der Sparkasse ist – ein wichtiger und guter Punkt an dieser Stelle.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Ich will betonen, dass die kommunalen Spitzenverbände und andere Sachverständige diesen Punkt in der Anhörung ausdrücklich unterstützt haben. Ich will auch nicht abstreiten, dass das Thema „Informationsfreiheitsgesetz“ in der Anhörung kontrovers diskutiert wurde. Die Regelung und die Intention dahinter waren, den Datenschutz für Kundinnen und Kunden zu erhöhen, um Ausspähversuche zu verhindern.

Momentan gibt es die Regelung, dass, wenn es entsprechende Anfragen nach personenbezogenen Daten gibt – übrigens nur von natürlichen Personen –, die entsprechenden Kundinnen und Kunden von ihrer Sparkasse angeschrieben und gefragt werden müssen, ob die Daten herausgegeben werden sollen. Dann können wir uns die Frage stellen: Welchen Eindruck macht es, wenn eine Sparkasse anfragt, ob sie einem Informationsbegehren nach einem Girokonto, einem Sparkonto oder einem Depot von irgendwelchen Dritten stattgeben und die Daten herausgeben muss? Welches Vertrauensverhältnis besteht noch gegenüber der Sparkasse, wenn es diese Anfrage gibt? Deshalb ist es absolut richtig, dieses Thema zu adressieren.

In dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung stand, dass sämtliche kundenbezogenen Daten ausgenommen werden sollten. Ich will ausdrücklich betonen, Herr Kollege Witzel, dass diese Regelung viel weniger weitgehend ist, als das beispielsweise in Rheinland-Pfalz der Fall ist. Das Informationsfreiheitsgesetz von Rheinland-Pfalz sieht bis auf Umweltinformationen eine Komplettausnahme für Sparkassen vor. Wenn Sie also sagen, die Regelung in Nordrhein-Westfalen sei zu weitgehend, frage ich: Was ist mit der Regelung in Rheinland-Pfalz, wo die FDP mitregiert?

Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass die FDP – und Herr Witzel insbesondere – Gefallen daran findet, in Nordrhein-Westfalen das zu kritisieren, was andere Bundesländer in noch viel größerem Umfang umsetzen.

(Ralf Witzel [FDP]: Quatsch!)

Das haben Sie bei der Grundsteuer gemacht; Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt führen differenzierte Hebesätze ein.

(Ralf Witzel [FDP]: Reden Sie doch über Nordrhein-Westfalen!)

Das haben Sie bei dem Partnereinkommen gemacht; Sie haben das kritisiert, was in Rheinland-Pfalz umgesetzt wurde.

(Ralf Witzel [FDP]: Werfen Sie hier doch nicht Nebelkerzen!)

Das machen Sie jetzt auch bei dem Informationsfreiheitsgesetz; das müssen Sie sich an dieser Stelle auch mal gefallen lassen.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ralf Witzel [FDP]: Sie müssen was zu Nordrhein-Westfalen sagen! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])

– Ja, ist okay.

Ich will gar nicht verhehlen, dass es Interpretationsbedarf bei der Frage gab, was kundenbezogene Daten sind. Als Gesetzgeber haben wir in der Auswertung der Anhörung eindeutig klargestellt, was wir damit meinen. Das wäre auch ein Fall für die Kommentarliteratur gewesen, aber wir haben es jetzt mit dem Änderungsantrag eindeutig klargestellt. Der ein oder andere Kollege hat ja großes Interesse daran, die Kommentarliteratur zu wälzen. Das entfällt jetzt leider. Tut mir leid, Herr Kollege Witzel, aber ich glaube, Sie können das vertragen. Auch der Kollege Tigges hat es so dargelegt.

Genauso ist beim Umgang mit sogenannten namenlosen Kunden aus der NS-Zeit klar, dass das Informationsinteresse weiterhin eindeutig durch das Informationsfreiheitsgesetz gedeckt ist.

Damit werden wir die Zweifel, die bei vernünftiger Interpretation des Gesetzes eigentlich nie hätten aufkommen können – gleichwohl sind wir serviceorientiert –, ausräumen. Damit räumen wir auch die Bedenken aus, die vonseiten der Opposition in der Ausschussberatung aufgekommen sind.

Die SPD-Fraktion hat schon erklärt, dass sie dem Gesetzentwurf dankenswerterweise so zustimmen kann. Bei der FDP-Fraktion bin ich gespannt, ob sie über ihren Schatten springen kann. Wir werden das auf jeden Fall tun.

Wir bitten um Zustimmung zu dem Änderungsantrag und zu dem Gesetzentwurf. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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