Martin Metz: „Wenn sich die AfD an Inhalten versucht, endet das in einer Bruchlandung“

Zum Antrag der "AfD"-Fraktion zum NRW-Luftverkehr

Portrait Martin Metz

Martin Metz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wie schon erwähnt, wurde die Luftverkehrsabgabe 2011 von der Bundesregierung aus Union und FDP mit 8 Euro für innereuropäische Flüge eingeführt.

Die Luftverkehrsabgabe als Instrument ist durch zwei Punkte besonders gerechtfertigt: Erstens ist der Luftverkehr von der Energiesteuer befreit, und zweitens ist der internationale Luftverkehr auch von der Mehrwertsteuer befreit.

Deutschland ist nicht das einzige Land mit einer solchen Abgabe. Beispielhaft: In Großbritannien beträgt die Luftverkehrsabgabe für die günstigste Klasse bis 2.000 Meilen, die ich nicht in Kilometer umgerechnet habe, 13 Pfund. Diese habe ich aber in Euro umgerechnet: Es sind nach aktuellem Wechselkurs 15,62 Euro und damit 9 Cent mehr als in Deutschland.

In den Niederlanden beträgt die Abgabe 29,05 Euro pro Passagier, was dem 1,87-Fachen der Abgabe in Deutschland entspricht. Trotzdem sprechen die Antragsteller von einem Wettbewerbsnachteil gegenüber den Niederlanden für nordrhein-westfälische Flughäfen.

Änderungen im Luftverkehrsangebot sind üblich und nun nach Corona deutlich spürbar. Touristische Flüge sind mit gut 90 % fast wieder auf dem Vor-Corona-Niveau. Eingebrochen sind insbesondere die innerdeutschen und Geschäftsflüge, und zwar ungefähr um 50 %, was daran liegt, dass viel mehr Termine dienstlicher Art digital stattfinden oder innerdeutsche Reisen durch die Bahn ersetzt werden. Entschuldigung, aber dadurch geht kein Wohlstand verloren.

Gleichwohl ist eine solide wirtschaftliche Basis für die Luftverkehrsunternehmen wichtig, damit sie in neue Flugzeuge, neue Treibstoffe für den Weg zur Klimaneutralität investieren können. Es ist und bleibt politische Aufgabe, den Wettbewerb im Flugverkehr zu sichern und die Unternehmen bei der Umstellung auf nachhaltige Antriebe zu unterstützen.

Man muss das in der Gesamtschau diskutieren. Das haben sowohl Kollege Lehne wie auch Kollege Dudas völlig richtig herausgearbeitet. Sich dann auf die Luftverkehrsabgabe zu kaprizieren, geht eindeutig fehl und greift zu kurz.

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Luftverkehrsabgabe nach vier Jahren von 12,90 Euro seit 2020 auf 15,53 Euro pro Ticket innerhalb Europas zu erhöhen. Das ist nach vier Jahren eine Steigerung um 2,63 Euro. Das ist natürlich Geld, aber es ist eben Geld für ein Flugticket, also nicht etwas, was man jede Woche erwirbt. Im Übrigen fliegen pro Jahr ungefähr 20 bis 30 % der Bevölkerung, etwa 70 bis 80 % treten keine Flugreise an.

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich würde mir um die Teuerung von Butter, die im Discounter auch in der Preisliga von 2,50 bis 2,60 Euro ist, mehr Gedanken machen als über die Frage einer Zusatzbelastung bei Flugtickets.

(Beifall von den GRÜNEN)

Tickets für Flüge ins Ausland kosten nach einer aktuellen Untersuchung im Schnitt ca. 134 Euro, wobei 80 % innerhalb der Zone 1 der Luftverkehrsabgabe liegen. Damit entspricht die Luftverkehrsabgabe einem Anteil von ca. 11,6 % am Ticketpreis. Das ist deutlich weniger als die Mehrwertsteuer von 19 %, die in diesem Fall nicht erhoben wird, und so niedrig, dass sie sogar unter dem Frauenanteil der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag mit 11,7 % liegt, gleichwohl aber immer noch über dem Frauenanteil der AfD-Fraktion im Landtag NRW mit 8,3 %.

Die zusätzliche Abgabe beträgt nun 2,63 Euro. Das entspricht für einen Flug an Zusatzausgaben in etwa dem Wert eines DIN-A2-Posters im Onlineshop „Kein Bock auf Nazis“ mit dem Text „WIR HABEN KEIN BOCK AUF NAZIS WEDER AUF DER STRASSE NOCH IN DEN PARLAMENTEN“,

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

für 2,50 Euro zu erwerben, allerdings zuzüglich Versandkosten.

Die Ticketabgabe gilt nur für abfliegende Passagiere. Für viele Reisen muss man also die zusätzlichen Kosten durch zwei teilen. Das wären ca. 1,30 Euro mehr pro Reise. Das ist gerade einmal ein Zehntausendstel der Strafe, die das Landgericht Halle gegen Björn Höcke wegen der Nutzung verbotener NS-Parolen verhängt hat.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Die demokratischen Fraktionen diskutieren und treffen Entscheidungen für einen besseren Luftverkehr und solide Finanzen. Wenn sich die AfD an Inhalten versucht, endet das in einer Bruchlandung. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank und allen demokratischen Abgeordneten gleich einen schönen Feierabend!

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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