Martin Metz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Diese schwarz-grüne Koalition im Land mit ihrem Verkehrsminister Oliver Krischer handelt. Wir sagen klar: Unsere Verkehrswege haben hohe Priorität.
Da brauchen wir auch keine gelbe Schwarzmalerei, was hier angeblich alles nicht funktionieren würde. Man muss sich anschauen, was über diverse Programme ins Schienennetz geht, welche Rekordausgaben für den Erhalt der Landesstraßen erfolgen, was mit dem Ersatzneubauprogramm für 400 Brücken in den nächsten zehn Jahren umgesetzt wird, dass sich der Mittelabruf für Erhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen erhöht hat. Im Gegensatz zu dem, was Kollege Rasche gerade gesagt hat, geben wir dort mehr Geld aus als zunächst geplant. Das alles zeigt: Wir packen an für bessere Verkehrswege in Nordrhein-Westfalen.
Wir setzen uns aber auch dafür ein, dass der Bund seine Hausaufgaben macht, nämlich in den Bereichen, für die er zuständig ist: bei den Autobahnen, bei den Schienenstrecken und bei den Wasserstraßen. Denn die Menschen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sind auf gute Verkehrswege angewiesen.
Zwei Punkte sind entscheidend. Sie sind auch wesentlicher Gegenstand des Antrags.
Der erste Punkt ist die Finanzierung. Nordrhein-Westfalen – das hat Kollege Krauß richtig gesagt – war doch gerade in den letzten zwei Jahren über seine Rolle in der Verkehrsministerkonferenz die treibende Kraft, um Druck für eine verlässliche Verkehrsinfrastrukturfinanzierung zu machen und dies vom Bund einzufordern.
Und da gab es einen Akteur, der gebremst hat. Das war der FDP-Minister Lindner. Dem war es nämlich wichtiger, keine Schulden aufzunehmen,
(Zuruf von Christof Rasche [FDP])
als unsere Brücken wieder flottgemacht zu kriegen. Dafür hat die FDP auch vollkommen zu Recht von der Bevölkerung die Quittung bekommen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Nun wird es in Berlin wahrscheinlich eine neue Koalition geben, und es wird ein Sondervermögen geben. Die Grünen haben dafür gesorgt, dass die Investitionen aus dem Sondervermögen zusätzlich sein werden.
Wir sagen jetzt auch deutlich: Das Geld aus diesem Sondervermögen muss der Grundstock für einen Infrastrukturfonds sein. Wir haben bei großen Vorhaben, die viele Millionen Euro kosten und von der Vorbereitung über Planung und Genehmigung bis zum Bau Jahre dauern, nämlich das Problem, dass das vom Prinzip her einfach nicht zu jährlichen Haushalten der Kameralistik passt, wie wir sie im öffentlichen Bereich haben. Deshalb brauchen wir eine Fondslösung. Dafür setzen wir uns ein.
(Beifall von den GRÜNEN und Oliver Krauß [CDU])
Gleichzeitig – das möchte ich an dieser Stelle auch betonen – stellt sich die Frage, wie man die Finanzmittel verteilt. Wie im Antrag gefordert wird und wie es sich jetzt auch in Berlin bei der neuen Koalition andeutet, sollen Mittel der Lkw-Maut wieder komplett auf die Autobahn GmbH gelenkt werden. Am Ende ist das aus unserer Sicht ein falscher Schritt, weil er verkehrspolitisch und klimapolitisch problematisch ist. Denn wer wirklich Güter von der Straße auf die Schiene verlagern will, der darf nicht Gelder von der Schiene zur Straße verlagern.
(Beifall von den GRÜNEN)
Jetzt komme ich zum Thema „Planungsrecht“ und greife hier Ihre Aufforderung auf, geschätzter Kollege Christof Rasche. Es gibt schon viele Vereinfachungen. Zum Beispiel ist gerade bei den Ersatzneubauten von Brücken über die Änderung des Fernstraßengesetzes schon die Möglichkeit geschaffen worden, Ersatzneubauten von Planfeststellung auszunehmen. In Berlin wird derzeit noch diskutiert, das etwas zu erweitern, nämlich um Ersatzneubauten neben bestehenden Brücken. Ich glaube, da sind wir offen.
Aber eines ist doch ganz klar – und hier schließe ich an den Kollegen Löcker an –: Der Verzicht auf Planfeststellungsverfahren hört sich erst einmal gut an. Aber gerade bei Neu- und Ausbauvorhaben schlagen eigentlich die Fachleute ab einem gewissen Punkt die Hände über dem Kopf zusammen. Die ganzen Einzelgenehmigungen – naturschutzrechtlicher Art, wasserrechtlicher Art, Grundeigentum etc. – kriegt man nämlich am besten in einem Verfahren gelöst. Da ist das Planfeststellungsverfahren das Verfahren der Wahl. Der Vorschlag, auch Neu- und Ausbau davon zu befreien, ist also schon deshalb erst einmal untauglich.
Aber auch der Geist dahinter ist problematisch. Das sage ich Ihnen ganz deutlich. Wenn wir über Neu- und Ausbau von Autobahnen reden, reden wir über das Verlegen von Leitungen, den Abriss von Häusern, das Enteignen von Menschen, das Versiegeln von Äckern und das Roden von Wäldern.
Zu sagen, dafür brauche es kein Verfahren, um die verschiedenen Akteure einzubinden, sondern vielleicht von Zuständen wie in China zu träumen – wenn die Staatszentrale beschließt, dass das so gebaut wird, wird es dort umgesetzt; dann sollen die Leute vor Ort nicht mehr mitreden –, ist, ganz ehrlich, nicht unser Politikansatz, wie wir Verkehrsinfrastruktur in diesem Land weiterentwickeln wollen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wir setzen auf schnelle Verfahren, auf Vereinfachung und auf stärkere Digitalisierung, aber ohne die Rechte einzuschränken.
Meine Damen und Herren, diese Koalition steht für Erhalt vor Neubau, für mehr und verlässliche Investitionen in unsere Verkehrswege und für schnellere Planung mit den Menschen und nicht gegen sie. Daher lehnen wir diesen Antrag ab.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)