Martin Metz: „Das Verantwortungs-Pingpong frustriert wirklich, und das führt auch in der Sache keinen Meter weiter“

Zum Antrag der SPD-Fraktionen zur Rahmedetalbrücke

Portrait Martin Metz

Martin Metz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! In der Problemanalyse, in dem Willen, die Verkehrsbelastung in der Region zu verringern, sind wir uns absolut einig. Die Zustände in der Region – das wurde bereits mehrfach betont – sind eine Zumutung insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ausweichstrecken, aber auch für die gesamte Bevölkerung.

Es gilt, zwei Ebenen zu unterscheiden, nämlich einmal die lokale und dann die übergeordnete. Bezüglich der lokalen Durchfahrtsverbote liegt die Zuständigkeit eindeutig bei den Kommunen. Das ist ja auch geklärt. Das Landesverkehrsministerium – wir wollen uns ausdrücklich für den Einsatz des Ministers und bei seinem Team bedanken – hat sehr intensiv an einer Lösung mitgearbeitet, um beim Bund die Erkenntnis zu fördern, dass dort solche Möglichkeiten gegeben sind.

Aber es ist klar: Die Entscheidung muss vor Ort erfolgen. Es wäre auch hanebüchen, wenn in Düsseldorf entschieden würde, wie die lokalen Umleitungen und das Durchfahrverbot vor Ort, in Lüdenscheid und im Märkischen Kreis, laufen. Wir wissen, dass diese Diskussion vor Ort sehr kontrovers geführt wird. Es werden Verdrängungseffekte befürchtet, es gibt Vorbehalte wegen der Rechtssicherheit, und auch die Erreichbarkeit spielt eine Rolle. Das müssen die zuständigen Behörden vor Ort abwägen.

Nun hat auch die antragstellende Fraktion deutlich gemacht, dass die lokalen Durchfahrtsverbote und Lenkungen nicht die Lösung für die übergeordneten Verkehre sein können. Da sind wir uns absolut einig.

Umleitungsverkehre – da kommt schon der erste Kritikpunkt an dem Antrag – würden jedoch nicht nur über die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen führen, sondern mindestens auch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz wären betroffen, wenn es um eine großräumige Umleitung geht. Die Hinweisbeschilderung ist ja vorhanden. Es ist zum Beispiel auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage im Bundestag hinreichend und eindrücklich dargelegt, wo darauf hingewiesen wird, wie die Lkws fahren sollen. Das Problem ist, sie tun es zum Teil nicht. Sie halten sich nicht daran.

Dann kommen wir zur zweiten Ebene, nämlich zu einer verbindlichen Verkehrslenkung auf der Ebene der Autobahn. Da liegt der Ball eindeutig beim Bundesverkehrsminister.

(Bodo Löttgen [CDU]: So ist es!)

Das ist keine politische These, das ist die Rechtslage. Sie zitieren § 45 StVO. Da lohnt sich ein Blick in die Zeile darüber, in den § 44a StVO. Da steht eindeutig: Zuständig für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Autobahnen ist das Fernstraßenbundesamt. – Die haben das an die Autobahn GmbH übertragen. Das ist nun mal so.

(Beifall von Bodo Löttgen [CDU])

Wenn man also verbindliche Regelungen auf den Autobahnen will, dann müssen die von dort angeordnet werden. Dazu haben wir aber bisher eher zurückhaltende Signale aus Berlin, was diese Fragen angeht. Daher würde mich – Herr Kollege Rasche wird sicherlich gleich dazu etwas sagen – das Abstimmungsverhalten der FDP jetzt gleich interessieren, denn der Antrag stellt die Landesregierung in den Fokus, obwohl die Zuständigkeit so was von rechtlich klar im Berlin beim FDP-Bundesverkehrsminister Wissing liegt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dieses – neudeutsch – Blame Game, das hier ein bisschen gespielt wird, ist wirklich etwas – da möchte ich an den Kollegen Schwarzkopf anschließen –, was die Leute vor Ort enttäuscht. Wenn wir Veränderungen wollen, dann müssen wir ehrlich diskutieren, wer dafür zuständig ist, dann müssen wir gemeinsam darauf drängen, dass das passiert. Aber das Verantwortungs-Pingpong und dass man es immer auf diejenigen schiebt, die nicht der Parteifarbe entsprechen, frustriert wirklich, und das führt auch in der Sache keinen Meter weiter. Das sage ich ganz deutlich.

Es gibt ja einige Sachen, die für die Region vorstellbar wären. Man könnte zum Beispiel bei der Lkw-Maut differenzieren. Dafür müsste man das Bundesfernstraßenmautgesetz ändern, um in solchen Ausnahmefällen bestimmte Dinge zu unterstützen, zum Beispiel, dass Umleitungsstrecken genutzt werden.

(Christof Rasche [FDP]: Will das die CDU?)

Das wird nicht gemacht, und das wird abgelehnt vonseiten des Bundes.

(Zuruf von Christof Rasche [FDP])

Der Bund könnte auch die Straßenverkehrsordnung ändern, damit man mal von diesem Mantra wegkommt, dass immer die übergeordnete und großartige Gefahrenlage dargestellt werden muss, bevor man eine sinnvolle Verkehrslenkung anordnen kann. Auch dort gibt es breite Debatten. Deshalb müssen die Kommunen oder eben das Fernstraßenbundesamt immer diese ganzen juristischen Klimmzüge vollführen, und alles dauert immer ewig, bevor man mal zu einer sinnvollen Verkehrslenkung kommt. Das könnte man ändern.

Wenn es darum ginge, real an Lösungen zu arbeiten, dann hätten Sie uns an Ihrer Seite, aber da Sie in Ihrem Antrag den falschen Fokus wählen und das an die Landesregierung adressieren, müssen wir sagen, dass der Antrag nicht hilft. Daher werden wir ihn ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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