Martin Metz (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lassen Sie mich vorwegnehmen, dass auch wir Grüne grundsätzlich offen für das begleitete Fahren ab 16 Jahren sind.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem begleiteten Fahren ab 17 Jahren zeigen eindeutig positive Wirkungen. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass teilnehmende junge Fahrerinnen und Fahrer deutlich weniger schwere Unfälle verursachen. Es ist durchaus anzunehmen, dass ein früherer Einstieg mit 16 Jahren genau diese Sicherheitsaspekte noch einmal verstärken kann.
Damit komme ich aber zu einem Punkt, bei dem ich mich gerne der Kollegin Stamm anschließen möchte.
(Gordan Dudas [SPD]: Oh!)
Wir müssen schauen – das ist die zweite Sache –, ob das wirklich die individuelle Mobilität für die jungen Menschen ist.
Das ist das begleitete Fahren in dieser Form sicherlich nicht, weil man immer auf eine begleitende Person angewiesen ist, die im Fahrzeug sitzt, und somit nicht komplett individuell im eigentlichen Wortsinne unterwegs sein kann.
Das bedeutet – genau das ist der Punkt –: Wenn man im ländlichen Raum tatsächlich Mobilität junger Menschen unabhängig von Erwachsenen sicherstellen will, dann ist ein starker ÖPNV die Antwort. Dafür tun wir als Landesregierung einiges.
Eine Antwort ist übrigens auch: sichere Radwege; denn das Fahrrad ist ein Individualverkehrsmittel, mit dem man unterwegs sein kann, wenn die Radverkehrsinfrastruktur stimmig ist. Auch daran arbeitet diese Koalition. Das alles zusammen ist nachhaltige Mobilitätspolitik für junge Menschen.
Einen wichtigen Satz haben Herr Kamieth und auch Kollegin Stamm schon gesagt – da sind wir also alle nicht weit voneinander entfernt –: Die Frage des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis ist in der EU-Führerscheinrichtlinie geregelt. Wir könnten natürlich versuchen, diesbezüglich gemeinsam aktiv zu werden. Daher ist dieser Ansatz grundsätzlich richtig. Allerdings sollten wir auch realistisch einordnen, wie die Chancen sind, kurzfristig etwas zu verbessern.
Lieber Kollege Christof Rasche, kommen wir dann noch zu einem Punkt in dem Antrag, von dem wir als Grüne glauben – auch darin sind wir uns einig –, dass er für die jungen Menschen vermutlich deutlich schwerwiegender und ein größeres Problem ist als die Frage, ob begleitetes Fahren mit 16 und nicht erst mit 17 möglich sein sollte, nämlich die Frage der Führerscheinkosten: Wie viel muss man eigentlich auf den Tisch legen, um den Führerschein zu erwerben?
Hierzu möchte ich betonen, dass die Landesregierung in Person unseres Verkehrsministers Oliver Krischer schon sehr intensiv mit der Sache befasst ist und auch Initiativen über die Verkehrsministerkonferenz gestartet hat.
Wir als Grüne sind deutlich offen für kostensenkende Maßnahmen, sagen wie die Fahrlehrerverbände und andere aber auch: Das darf natürlich nicht auf Kosten der Sicherheit gehen. Sicherheit ist gerade bei jungen Menschen, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen, ein ganz wichtiger Aspekt. Bei der Qualität der Ausbildung darf es keine Verschlechterung geben.
Als Fazit in dieser Angelegenheit bzw. zu diesem Antrag ist festzuhalten: Wir sind gegenüber begleitetem Fahren ab 16 aufgeschlossen; denn Verkehrssicherheit ist das starke Argument. Wir bleiben allerdings realistisch; denn für solche Verbesserungen braucht es einen langen Weg, bis man die EU-Rahmengesetzgebung geändert hat.
Eine echte individuelle Mobilität für junge Menschen gerade in ländlichen Räumen wird es nur mit starkem ÖPNV und starkem Radverkehr geben, egal ob begleitetes Fahren ab 16 oder 17 stattfindet. An all diesen Punkten arbeitet diese Landesregierung. Wir werden das in der Debatte um diesen Antrag im Fachausschuss deutlich machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
