Martin Metz: „Bei der Luftsicherheit darf nicht gespart werden“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zu NRW-Flughäfen

Portrait Martin Metz

Martin Metz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die schwarz-grüne Koalition ist sich darin einig, dass die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle für unseren Wirtschaftsstandort spielen, sei es als Arbeitgeber oder für die hier ansässigen Unternehmen, für die Logistik oder den Tourismus.

Die Entwicklung der Flughäfen muss jedoch stärker als bisher den Lärmschutz berücksichtigen, und die gesamte Branche steht vor dem Wandel zur Klimaneutralität. Nur wenn die Akzeptanz der Flughäfen in den Regionen steigt, wenn man sich von fossilen, klimaschädlichen Antrieben unabhängig macht und sich auf Relationen konzentriert, wo die Bahn keine Konkurrenz sein kann, dann kann die Zukunft des Luftverkehrsstandortes Nordrhein-Westfalen dauerhaft gesichert sein.

Einerseits ist klar, dass man die Transformation unterstützen muss, denn die Unternehmen brauchen finanziellen Spielraum, um in die Zukunft zu investieren. Andererseits gibt es aber auch für den Luftverkehr bereits einige Sonderregelungen im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern, so zum Beispiel bei der noch fehlenden Kerosinbesteuerung – wir haben gehört, es gibt die Möglichkeit, dass sich da zumindest für die innerdeutschen Flüge etwas ändert – und der fehlenden Mehrwertsteuer für internationale Flüge. Vor diesem Hintergrund ist auch die Frage der Luftsicherheitsgebühren zu bewerten.

Herr Kollege Watermeier hat da soeben schon einige wertvolle Hinweise auf die Debatte darüber gegeben, wem wir im Bereich des Luftverkehrs eigentlich das Thema „Sicherheit“ zurechnen. Es ist schon so, dass sich die Sicherheitskontrollen sehr klar dem Flugbetrieb zuordnen lassen. Vom Luftverkehr würde, wenn er nicht sicher wäre, eine große Gefährdung der Allgemeinheit ausgehen, und gerade die Sicherheit ist für die Passagiere, also die Kundinnen und Kunden der Unternehmen, ein ganz wesentlicher Faktor für ihre Verkehrsmittelwahlentscheidung. Von daher ist es schon deutlich, dass der Verursacheranteil bei den Luftsicherheitsgebühren relativ groß sein muss.

Ich will jetzt nicht im Detail darauf eingehen, aber wenn Unternehmen der Meinung sind, nachts um 3 Uhr von bestimmten Flughäfen wie Köln/Bonn Passagiernachtflüge durchführen zu müssen oder zu wollen, weil sie das für betriebswirtschaftlich sinnvoll halten, dann werden da eben nachts um 3 Uhr auch Menschen stehen, Sicherheitskontrollen durchführen und Nachtzuschläge erhalten. Das kann man nicht ignorieren oder einfach den Steuerzahlern anlasten.

Auch der Bund hat die ganze Problematik erkannt und – das ist eben noch nicht so deutlich geworden – Anfang dieses Jahres, im Januar oder Februar 2023, den Entwurf für die Gebührenverordnung vorgelegt und in die Verbändeanhörung gebracht. Eigentlich hätten also alle Unternehmen schon seit einem knappen Jahr damit rechnen können, dass der Gebührendeckel angehoben werden könnte und dies auch in die entsprechende Preiskalkulation der Flugtarife einzupreisen wäre.

Gleichwohl – und das ist ein wichtiger Aspekt –: Wenn ein Staat Gebühren erhebt, dann muss er natürlich auch vernünftig nachweisen, dass er das sachgerecht macht, dass er sparsam mit ihnen umgeht und dass er effizient arbeitet. Es ist sinnvoll, dass – wie auch von der Verkehrsministerkonferenz beschlossen – in den derzeitigen Beratungen immer wieder angemahnt wird, nicht einfach zu sagen: „So sind die Gebühren, und die müsst ihr so hinnehmen“, sondern dass man sagt: Wir weisen ganz klar nach, was notwendig ist, und können das auch darlegen.

Klar ist aber auch: Bei der Luftsicherheit darf nicht gespart werden. Die dort Beschäftigten brauchen gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Gute Arbeit hat einen Wert, und das muss auch den Luftverkehrsunternehmen etwas wert sein.

In Berlin – das wurde eben schon gesagt – haben die FDP-Bundeskabinettsmitglieder der neuen Gebührenverordnung am 1. November zugestimmt, und hier fordert die FDP, das Land solle das aufhalten, was ihre eigenen Leute in Berlin mit beschlossen haben. Außerdem fordert man in Berlin angesichts der schwierigen Haushaltslage Kürzungen, während die Steuerzahler hier einen niedrigeren Gebührendeckel finanzieren sollen. Das alles passt so nicht zusammen.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zuruf von Christof Rasche [FDP])

Also: Effizienz überprüfen, Gebühren kritisch hinterfragen, auch ob von den Zeiträumen her alles in Ordnung ist, und gleichzeitig auf Gebührengerechtigkeit achten – wir vertrauen darauf, dass die Landesregierung mit unserem Verkehrsminister Oliver Krischer im Bundesrat diesbezüglich klug agieren wird. Dafür braucht es dieses Antrags nicht, in dem darüber hinaus viele wichtige Aspekte ausgeblendet werden, weshalb wir ihn ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

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