Martin Metz: „Alle begrüßen diesen Grundsatz zum Radvorrangnetz, auch die IHK“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zu Wirtschafts- und Güterverkehren im LEP

Portrait Martin Metz

Martin Metz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der FDP-Antrag zeichnet erstens ein schiefes Bild von dem vorliegenden LEP-Entwurf und dessen inhaltlichen Aussagen im Verkehrsbereich, und zweitens ist er hinsichtlich seiner inhaltlichen Intonierung sicherlich rückwärtsgewandt.

Zum Beispiel der Flughäfen: Die Unterscheidung zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen war seit 2016 Teil des Landesentwicklungsplans, wurde 2019 gestrichen und ist 2024 vom OVG wieder rückgängig gemacht worden – mit der Begründung einer mangelhaften Erläuterung bzw. Abwägung und Begründung dieser Änderung. Das war damals noch unter der Verantwortung des FDP-Ministers Pinkwart.

Der aktuelle LEP-Entwurf sieht keine weitere Änderung vor. Eine neue Regelung müsste auch begründet werden – so wie immer in der Landesplanung bzw. in der Raumordnung. Denn die Einstufung zwischen den drei internationalen Verkehrsflughäfen und den drei – in Anführungszeichen – weiteren Flughäfen wird vom Bund vorgenommen.

(Christof Rasche [FDP] schüttelt den Kopf.)

– Doch, lieber Kollege Rasche. Das ist eine Einstufung des Bundes. Das haben wir zum Glück auch in einer entsprechenden Anhörung des Verkehrsausschusses herausgearbeitet. Wenn man das anders machen will, dann braucht es eine sachliche Grundlage. Man wird sehen, ob es dazu kommt.

Aber ich möchte eines sagen: Die praktische Relevanz dieser Unterscheidung ist doch sehr gering. Der Luftverkehr ist rückläufig, insbesondere bei den Inlandsflügen. Wenn Geschäftsreisende darauf verzichten, zu fliegen, und lieber die Bahn nehmen oder gleich eine Videokonferenz machen, dann ist das aus grüner Sicht per se kein Drama, sondern – im Gegenteil – effizient und umweltfreundlich.

Diese Debatten, ob etwas landes- oder regionalbedeutsam ist, sind sicherlich auch ein Stück weit durch Lokalpatriotismus aufgeladen. Sie sind für die zentrale Herausforderung aber eigentlich unbedeutend. Die zentrale Herausforderung ist, den Luftverkehr klimaneutral, lärmarm und damit zukunftsfähig zu machen. Genau daran arbeitet diese Landesregierung.

Meine Damen und Herren, die FDP charakterisiert den LEP-Entwurf als eine Art radikales Verkehrswendepapier. Das ist sicherlich sachlich falsch, und das ist auch gar nicht die Aufgabe der Raumordnung, die eher abwägend und integrierend wirkt.

Bei der Frage der Darstellung der Verkehrstrassen in Gebieten für den Schutz der Natur hat sich die FDP in der Antragstellung sehr nah an der Formulierung der Stellungnahme der IHK orientiert. Die Feststellungen, die dort getroffen werden, sind noch Gegenstand der Auswertung der Beteiligung, aber ich kann Ihnen jetzt schon mal sagen, dass ich es sachlich-juristisch in Teilen nicht nachvollziehen kann, wenn behauptet wird, dadurch würde der Ausbau bestehender Verkehrstrassen erschwert.

Präsident André Kuper: Herr Kollege, ich muss Sie unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der FDP. Herr Kollege Rasche hat sich angemeldet.

Martin Metz (GRÜNE): Aber gerne.

Präsident André Kuper: Herr Kollege Rasche hat das Wort.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die Zeit läuft! – Wibke Brems [GRÜNE]: Die Zeit!)

Christof Rasche (FDP): Die Zeit stoppen, bitte. – Geschätzter Kollege Metz, vielen Dank, dass ich die Frage stellen darf. Mir geht es noch einmal um die Flughäfen. Ob Flughäfen landesbedeutsam sind, entscheidet allein das Land. Da mischt sich der Bund gar nicht ein. Das kann er auch gar nicht für jedes Bundesland leisten.

Ich würde Sie jetzt bitten, mir die Unterschiede zwischen dem Flughäfen Münster – aus Ihrer Sicht landesbedeutsam – und den Flughäfen Dortmund und Paderborn/Lippstadt zu erklären. Wo ist der Unterschied – bei Passagierzahlen oder bei Güterverkehren –, der wirklich eine Unterscheidung rechtfertigt?

Präsident André Kuper: Bitte schön.

Martin Metz (GRÜNE): Lieber Kollege Rasche, diese Frage hätten Sie auch gut dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Wissing stellen können. Denn Fakt ist: Der Bund stuft die drei Flughäfen Düsseldorf, Köln Bonn und Münster/Osnabrück als internationale Verkehrsflughäfen ein. Dort übernimmt er auch die Abrechnung für die deutsche Flugsicherung. Er gibt diesen drei Flughäfen eine besondere Bedeutung. Bei den anderen drei Flughäfen ist das nicht so. Deshalb werden diese auch einem anderen Gebührenkreis zugerechnet.

Warum Münster/Osnabrück diese spezielle Einstufung hat, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich weiß nur, dass es eine Differenzierung gibt. Die kommt vom Bund, und die wendet er auch an. Ich weiß, dass auch ein FDP-Verkehrsminister das nicht geändert hat. Bei einer Raumordnung, bei der man immer ein Stück weit gucken muss, was die Grundlagen für Entscheidungen und Einstufungen sind, ist das auf jeden Fall mit zu berücksichtigen.

Damit habe ich, glaube ich, die Frage beantwortet und fahre fort.

Dieser Landesentwicklungsplan ist kein radikales Verkehrswendepapier und rechtfertigt nicht, ein Horrorgemälde an die Wand zu malen, dass dieses und jenes nicht mehr gehen werde. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Man sollte Regelungen nicht absichtlich falsch interpretieren, denn damit redet man den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen schlecht, und das hilft nun wirklich niemandem, gerade nicht in der aktuellen Lage.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Dieser LEP enthält weitere Regelungen zum Wirtschafts- und Güterverkehr, insbesondere zu den Schienentrassen, Häfen und Wasserstraßen, die schon seit mehreren Jahren darin enthalten sind, jetzt aber nicht Gegenstand einer Änderung sind. Offenbar haben sich diese Regelungen bewährt. Das zeigt: Die Landesplanung ist auch unter Schwarz-Grün eine gute Grundlage für eine wirtschaftlich starke Entwicklung und für zukunftsfähige Mobilität.

Ich muss Ihnen zum Verkehr auch noch sagen: Jahrzehntelang wurden Straßen ohne Radwege gebaut, Schienenstrecken stillgelegt, die Busse sind weggefallen. Wer echte Wahlfreiheit und nachhaltige Mobilität will, der braucht unter anderem zum Beispiel sichere und komfortable Radwege. NRW plant deshalb ein Radvorrangnetz – wie unter einer schwarz-gelben Regierung mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz beschlossen, das jetzt umgesetzt wird. Jetzt kritisiert die FDP, dass sich dies in der Raumplanung wiederfindet. Diese Kritik ist absolut unbegründet.

(Ralf Witzel [FDP]: Die Einseitigkeit wird kritisiert!)

Das zeigen auch die Stellungnahmen, selbst diejenigen der IHK und der kommunalen Spitzenverbände. Alle begrüßen diesen Grundsatz zum Radvorrangnetz, auch die IHK, wenn man die Stellungnahme vollständig liest. Ich habe sie sogar hier.

Natürlich geht es da auch um Pendlerinnen und Pendler auf ihrem Weg zu den Arbeitsplätzen. Ich glaube, jede Handwerkerin, jeder Handwerker, jede Lkw-Fahrerin und jeder Lkw-Fahrer freut sich doch, wenn Menschen, die zur Arbeit fahren, aufs Fahrrad umsteigen und ein Auto weniger auf der Straße ist.

Zu einem klugen Mix aller Verkehrsträger und guten Angeboten gehört eben auch der Radverkehr. Diese schwarz-grüne Landesregierung hat einen LEP-Entwurf vorgelegt, der die richtigen Akzente für eine bessere und nachhaltige Mobilität von Menschen und Gütern in Nordrhein-Westfalen setzt. Dieser Entwurf befindet sich in der Beteiligung und wird sorgfältig geprüft.

Liebe FDP, wenn Ihnen mit Blick auf das LEP das Gleichgewicht fehlt, dann, glaube ich, liegt es nicht am LEP, sondern daran, dass Sie selber ordentlich Schlagseite bei Ihrer Verkehrspolitik haben. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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