Julia Eisentraut (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag hat es vollbracht, bereits im ersten Satz unrichtige Tatsachenbehauptungen aufzustellen, indem er dem Innenminister Worte in den Mund legt, die dieser nie gesagt hat.
Herr Innenminister Reul hat davon gesprochen, die rechtlichen Möglichkeiten, die das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eröffnet, zu nutzen, um Verbrechen besser aufklären zu können. Keinesfalls hat er in seinen Äußerungen also das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts außer Betracht gelassen.
(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])
Es offenbart eine gewisse Komik, wenn zu Beginn des Antrags das legitime Ziel der effektiven Strafverfolgung, welchem die Vorratsdatenspeicherung dienen soll, nicht einmal als solches anerkannt wird, im letzten Satz aber die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland gewohnt unsachlich diskreditiert wird. Mehr Widerspruch ist nicht möglich.
Daran anknüpfend verkennt und missachtet der Antrag konsequent die grundgesetzliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und stellt auch hier falsche Tatsachenbehauptungen in Bezug auf geplante Vorhaben der Bundesregierung auf.
Ich empfehle dringend die Lektüre des Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 Grundgesetz, aus der hervorgeht, dass der Bund für die Gesetzgebung im Bereich der Telekommunikation zuständig ist. Das geht auch aus dem Urteil des EuGH hervor, welches sich ja gerade auf bundesgesetzliche Normen aus dem Telekommunikationsgesetz bezog.
(Sven Werner Tritschler [AfD]: Warum beschäftigt sich dann der Innenminister damit?)
Dafür müsste man das Urteil aber auch mal wirklich lesen.
Weiterhin ist auf Bundesebene die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nicht geplant.
Zu der Ausgestaltung eines möglichen Quick-Freeze-Verfahrens liegt ebenfalls noch kein abgestimmter Regierungsentwurf vor.
Wie gefordert, beschäftigt sich die Bundesregierung bereits seit einiger Zeit mit Alternativen, ohne dass es dazu einer Aufforderung bedurft hätte. Die Beschäftigung mit der realen Regierungspolitik statt mit ausgedachten Vorhaltungen wäre ratsam.
Im Schlusssatz offenbart der Antrag dann mal wieder, wie wenig es Ihnen um Grund- und Freiheitsrechte geht, aber um populistische und abgedroschene Phrasen aus dem Jahr 2015. Einen sachlichen Zusammenhang zwischen der Einwanderungspolitik und der Diskussion um Vorratsdatenspeicherung gibt es schlicht nicht.
Damit ist zu dem Antrag eigentlich auch schon zu viel gesagt. Wir lehnen ihn selbstverständlich ab.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)