Dr. Robin Korte: „Diese Regeln sind es, die dafür sorgen, dass unsere Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und damit legitimiert werden“

Zum Entwurf der Landesregierung für das Kommunalwahlgesetz

Portrait Robin Korte

Dr. Robin Korte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt uns heute einen Vorschlag für Änderungen am Kommunalwahlgesetz sowie der Gemeinde- und Kreisordnung vor. An vielen Stellen geht es dabei um zugegebenermaßen verwaltungstechnische Details, zum Beispiel um Anpassungen an verfassungsgerichtliche Rechtsprechungen oder um die Stichtage, über die ja schon geredet wurde.

Wenn man aber losgelöst von diesen Details einmal das große Ganze betrachtet, dann geht es hier um unsere Demokratie und um nicht weniger, denn im Kommunalwahlgesetz wird die Grundlage für geordnete und demokratische Wahlen gelegt. Es gibt klare Regeln dafür: Wer macht wann und wie die Wahl bekannt? Wer wird wann und wie aufgestellt? Wer unterzeichnet wann Wahlvorschläge? Wer darf wann und wie wählen?

All diese kleinteilig anmutenden Regeln schützen die Wahl und damit die Demokratie. Diese Regeln sind es, die dafür sorgen, dass unsere Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und damit legitimiert werden. Gewählt werden dabei Bürgerinnen und Bürger aus unser aller Mitte und eben nicht Abgesandte einer autoritären Obrigkeit, wie es früher in Deutschland üblich war und leider heute wieder in vielen anderen Staaten üblich geworden ist.

Zum Schutz der Demokratie sollten wir uns daher in der weiteren Befassung mit diesem Gesetzentwurf vor allem einen weiteren Aspekt noch genauer ansehen. Herr Minister Reul hat ihn eben schon angesprochen. In den letzten Jahren sind immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen Menschen durch Tricks und Betrügereien fälschlicherweise auf Unterstützungslisten oder sogar auf Wahlvorschlägen von zumeist rechten und rechtsextremen Parteien gelandet sind.

(Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Oder von islamistischen!)

Diese Leute wollten gar nicht kandidieren, sie sind aber durch gefälschte oder erschlichene Unterschriften für die Parteien aufgestellt worden. Da gibt es Beispiele von Pro NRW in Breckerfeld, der NPD in Duisburg oder von der AfD in Steinhagen.

Hier scheinen bislang also wirksame Mechanismen zu fehlen, die das zu verhindern wissen und somit eine falsche Aufstellung um erschlichene Mandate in einem geregelten Verfahren auch wieder rückgängig machen können. Über diese Mechanismen sollten wir uns in den weiteren Beratungen über diesen Gesetzentwurf noch Gedanken machen.

(Beifall von den GRÜNEN und von Heinrich Frieling [CDU])

Im Kommunalwahlgesetz wird auch geregelt, wie und durch wen die Bürgerinnen und Bürger in den Räten und Kreistagen vertreten werden. Hierbei finde ich eine Formulierung im neuen Gesetzentwurf der Landesregierung ganz besonders wichtig, nämlich die im neuen § 15 Abs. 5, der besagt:

„Frauen und Männer sollen gleichermaßen in Vertretungskörperschaften repräsentiert sein.“

Ich begrüße es sehr, dass damit die Erwartung dieser Landesregierung zum Ausdruck kommt, dass die Parteien ihre Wahlvorschläge paritätisch aufstellen.

Ich finde es wichtig, dass sich alle Parteien und Wählervereinigungen diese Sollvorschrift wirklich zu Herzen nehmen, denn es genügt nicht, wenn nur eine oder zwei Parteien auf die Parität achten. Frauen machen die Hälfte unserer Gesellschaft aus, sie haben also in einer Demokratie ganz selbstverständlich Anspruch auf die Hälfte der Mandate und die Hälfte der Macht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nicht zuletzt ist mit der Frage, durch wen wir repräsentiert werden, auch die Frage verbunden, durch wie viele wir vertreten werden. Viele Räte werden durch Überhangmandate immer größer. Mancherorts wird dadurch schon heute die Arbeitsfähigkeit merklich beeinträchtigt.

In kleineren Orten und gerade im ländlichen Raum können die Wahllisten oft nur schwerlich mit ausreichend vielen bereitwilligen Kandidatinnen und Kandidaten besetzt werden. Daher ist es eine wichtige und absolut ernst zu nehmende Option, dass die Kommunen die Größe ihrer Vertretungsorgane auch weiterhin freiwillig verkleinern können, und es ist zu begrüßen, dass die Möglichkeit mit der vorliegenden Änderung auf bis zu zwölf Vertreter*innen ausgeweitet und die Frist für den entsprechenden Beschluss bis zur nächsten Kommunalwahl verlängert wird.

Ich freue mich auf die Beratung dieses wichtigen Gesetzes in den Ausschüssen in einem guten Miteinander zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)