Dorothea Deppermann (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Informations- und Meinungsfreiheit ist das Herzstück unserer demokratischen Gesellschaft. Sie gewährt jedem von uns das unveräußerliche Recht, offen und frei zu debattieren, Ideen auszutauschen oder auch Kritik zu äußern.
Dieses Grundrecht auf freie Meinungsäußerung findet seine Schranken in Vorschriften allgemeiner Gesetze, den Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Das hörten wir vorhin bereits.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Deshalb ist es gerade staatliche Aufgabe, Straftaten im Netz konsequent zu verfolgen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich schützen.
Der besondere Schutz der Meinungsfreiheit umfasst das subjektive Werturteil, ohne dass es auf Qualität ankäme. Anders verhält es sich bei der Verbreitung bewusst falscher Tatsachen oder sogar Lügen. Denn Tatsachen lassen sich mit Fakten belegen. Die Verbreitung bewusst falscher Tatsachen ist folglich auch nicht von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Vielmehr sind solche Tatsachenbehauptungen dazu geeignet, die Meinungsbildung zu manipulieren. Sie sind daher kein schützenswertes Gut unserer freien Meinungsäußerung, die Basis unserer Demokratie ist.
Sofern die falsche Tatsachenbehauptung eine Verleumdung, eine Volksverhetzung oder andere Straftaten umfasst, entspricht es voll und ganz meinem Verständnis eines funktionierenden Rechtsstaats, dass dagegen vorgegangen wird. Aber von dem Begriff „Rechtsstaat“ ist Ihnen ja ohnehin nur das erste Wortsegment besonders nahe. – Wir lehnen Ihren Antrag ab.
(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Sven Wolf [SPD])