Benjamin Rauer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich möchte erst einmal daran erinnern, wo wir im Verfahren bei dieser Bezahlkarte aktuell stehen. Denn offenbar ist das notwendig in dieser Debatte.
Ende Januar haben sich die Staatskanzleien von 14 der 16 Bundesländer auf die Standards zur Ausschreibung verständigt. Nun läuft die europaweite Ausschreibung gerade mal seit drei Tagen. Das wird dauern. Selbstverständlich nutzt die Landesregierung die Zeit für Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Flüchtlingsorganisationen.
Tun Sie doch in Ihrer Rede und Ihrem Antrag nicht so, als ob wir heute eine Entscheidung treffen müssten. Noch wissen wir gar nicht, welche technischen Möglichkeiten die Anbieter von solchen Kartensystemen bereithalten. „Gründlichkeit vor Aktionismus“ war schon immer eine kluge Handlungsmaxime.
Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, zwischen einer Bargeldersatzkarte für Menschen in einer Landesunterkunft und für solche Menschen, die schon einer Kommune zugewiesen worden sind, zu unterscheiden.
Eine Bargeldersatzkarte kann in den Landesunterkünften zu einer Verbesserung für die schutzsuchenden Menschen wie auch für die Bediensteten in den Einrichtungen sorgen. Denn bislang erhalten alle Bewohner*innen der Landesaufnahmeeinrichtungen an jedem Dienstag ihre wöchentlichen Taschengeldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Barauszahlungen.
Derzeit müssen alle betreffenden Personen bei der Auszahlung physisch anwesend sein. Dies erzeugt auch für das Personal einen großen logistischen Aufwand.
Anders verhält es sich jedoch bei den kommunalen Unterbringungen. In ihrem Antrag behauptet die FDP, dass Kommunen die Geldleistungen in der Regel ebenfalls als Bargeld auszahlen. Meine Erfahrung als Sozialarbeiter in der psychosozialen Betreuung von Geflüchteten in einer kommunalen Unterbringung sowie aktuelle Rückmeldungen aus den Kommunen sagen etwas anderes.
(Beifall von den GRÜNEN)
Es ist übliches Vorgehen, dass die Menschen direkt nach der Zuweisung in den Kommunen ein eigenes Konto eröffnen, auf welches dann monatlich die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überwiesen werden. Ich habe die Rückmeldung verschiedener Kommunen bekommen, dass die Bargeldauszahlung gar kein Thema ist. Die bei mir angekommenen Rückmeldungen aus diversen Kommunen in NRW lauten unisono, dass Bargeldauszahlungen nur in Einzelfällen erfolgt sind und keinen bedeutenden Aufwand für die Verwaltung bedeuten.
Das zeigt doch schon, dass die FDP es holzschnittartig darstellt. Wie immer macht es sich die FDP viel zu einfach, da sie diesen Antrag aus zwei Gründen stellt: Ihnen geht es um Abschreckung statt um Humanität in der Flüchtlingspolitik, und Sie wollen uns als schwarz-grüne Koalition treiben.
(Thorsten Klute [SPD]: Ja, das gelingt ja auch! – Zuruf von Rodion Bakum [SPD] – Zuruf von Dietmar Panske [CDU])
Im Gegensatz dazu ist uns als schwarz-grüner Koalition wichtig: Wir wollen für Verwaltungsvereinfachungen sorgen. Wir wollen eine diskriminierungsfreie Version der Bezahlkarte.
Wir lehnen den Antrag mit diesen Forderungen sowie natürlich auch den Änderungsantrag der AfD ab. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)