Benjamin Rauer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Unter Demokrat*innen sind wir uns einig: Schutzsuchende müssen von uns bestmöglich versorgt und betreut werden.
Das geschieht zuerst in den Landesunterkünften. Hier möchte ich Ministerin Paul und dem Ministerium dafür danken, dass es gelungen ist, 41.000 Plätze im Landessystem bis Ende des Jahres zu schaffen.
Doch erfolgreiche Integration kann erst nach der Zuweisung in die Kommunen wirklich gelingen. Die Kommunen leisten sehr viel, um die Versorgung der Geflüchteten zu meistern. Dem gebührt unser größter Respekt.
Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, über den wir heute sprechen, ist daher besonders wichtig. Denn die dort skizzierten Veränderungen werden für die Entlastung bei den Kreisen, Städten und Gemeinden sorgen.
Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 haben zahlreiche Menschen Zuflucht in Nordrhein-Westfalen gefunden. Hinzu kommen Asylsuchende aus verschiedenen Krisenregionen der Welt.
Die Aufgabe als Landesregierung und als regierungstragende Fraktionen ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Kommunen die Begleitung und Betreuung von Geflüchteten stemmen können. Das vorliegende Gesetz setzt genau hier an und schafft finanzielle und organisatorische Verbesserungen.
Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung der monatlichen Pauschalen für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Die Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Kosten etwa in den Bereichen „Miete“, „Energie“ und „Dienstleistungen“. Rückwirkend ab Januar 2024 beträgt die monatliche Pauschale für die kreisangehörigen Gemeinden 1.013 Euro und für die kreisfreien Städte 1.303 Euro pro Person. Diese Erhöhung um 15,81 % wird die Kommunen entlasten. Sie entspricht außerdem der Empfehlung des Gutachters Professor Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig.
Wichtig ist auch die Flexibilisierung der Mittelverwendung. Die bisher starr festgelegten 3,83 % für soziale Betreuung können nun den lokalen Bedarfen angepasst werden.
Besonders zu begrüßen ist außerdem die Absenkung der Schwelle für die Erstattung außergewöhnlicher Krankheitskosten. Das Land übernimmt künftig Kosten oberhalb von 25.000 Euro pro Fall statt wie bisher 35.000 Euro pro Fall.
Mit diesem Gesetz werden auch die Kreise unterstützt, und zwar durch eine neue Art der Kooperation. Eine Pauschale von 500.000 Euro wird eingeführt; denn die Kreise übernehmen eine wichtige Rolle in der Koordination und Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Diese Mittel sind von den Kreisen für Integration und Beratung von geflüchteten Menschen einzusetzen. Die Pauschale ist ein starkes Signal der Anerkennung der Leistung der kommunalen Familie bei gerechter Verteilung der Lasten.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Das vorliegende Gesetz steht für klare und langfristige Rechtssicherheit. Die schwarz-grüne Koalition steht zu ihrer humanitären Verantwortung. Die Anhebung im FlüAG ist ein richtiger Schritt zur Stärkung der menschenwürdigen Aufnahme, Versorgung und Integration Geflüchteter und ist die Basis für eine gerechte und tragfähige Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen.
Niedrigschwellige Angebote sind ein wichtiger Baustein für ein gutes Ankommen in der Gesellschaft. Daher ist es von großer Bedeutung, die bürgerschaftliche Arbeit vor Ort zu stützen. Deshalb halten wir es für wichtig, dass es den Kreisen ermöglicht wird, die Gelder im Rahmen der Zweckbindung auch an freie Träger und Vereine weiterzuleiten.
Ich bitte deswegen alle demokratischen Fraktionen, zuzustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)