Benjamin Rauer: „Das Land hat die Verpflichtung, Menschen in Not zu helfen“

Zum Antrag der "AfD"-Fraktion zur Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum

Portrait Benjamin Rauer

Benjamin Rauer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Recht auf Asyl ist ein grundlegendes Menschenrecht. Art. 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt eindeutig: Jede und jeder „hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“.

Menschen verlassen ihre Heimat nicht ohne Grund, sondern werden gezwungen, dies zu tun. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Krieg und Verfolgung bis zu Gewalt und anderen Bedrohungen.

Die AfD behauptet in ihrem Antrag, die bestehenden Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes reichten aus und der Bau einer neuen Einrichtung im Bochum sei daher überflüssig. Sie schlägt vor, stattdessen zusätzliche Unterbringungseinrichtungen für Abschiebungen in direkter Nähe zum Düsseldorfer Flughafen zu schaffen. Die Botschaft dahinter ist doch eindeutig: Weniger Recht auf Asyl, mehr Abschiebungen.

Auch wenn die Zahlen bekannt sind, will ich noch mal daran erinnern, dass die UfA in Büren mit 150 Plätzen die größte Einrichtung für Ausreisepflichtige in Deutschland ist.

Dieser Antrag ist kein nüchterner Vorschlag zur Asylpolitik. Er enthält keine Lösung für den benötigten Ausbau von Aufnahmekapazitäten, die wir in NRW verpflichtend bereitstellen müssen. Die Forderung, sämtliche Planungen zur Einrichtung weiterer Unterbringungsplätze für Schutzsuchende einzustellen, zeigt klar, worum es der AfD wirklich geht. Es geht ihr nicht darum, pragmatische Lösungen für eine der größten Herausforderungen der Zeit zu finden, sondern darum, möglichst viele Menschen davon abzuhalten, in unserem Land Schutz zu suchen, und Unsicherheit in der Bevölkerung zu schüren.

Statt uns abzuschotten und Mauern zu errichten, müssen wir uns der Realität stellen und Lösungen finden, die unserer humanitären Verantwortung gerecht werden. Wir benötigen ein besseres und schnelleres Angebot zur Integration und Teilhabe. Wir müssen den ankommenden Menschen Sicherheit und Chancen bieten und ihnen diese nicht verwehren.

In diesem Antrag wird wieder vorgegaukelt, Geflüchtete hielten sich illegal in Deutschland auf. Wenn schutzsuchende Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen, wird ihnen der Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens gestattet. „Illegal“ klingt natürlich viel angsterweckender, ist aber rechtlich wie auch menschlich falsch, Herr Loose.

(Zuruf von Christian Loose [AfD] – Zuruf von der SPD: Hören Sie doch mal zu! – Volkan Baran [SPD]: Jetzt redet Benjamin! – Zuruf von Christian Loose [AfD])

Wo ich gerade bei Recht und Ordnung bin, möchte ich außerdem auf zwei Gerichtsurteile hinweisen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt das EU-Land Zypern wegen der Abschiebung von zwei syrischen Flüchtlingen ohne asylrechtliche Prüfung in den Libanon, da dies gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Schon letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass afghanische Frauen in Afghanistan als soziale Gruppe systematisch verfolgt und in ihren Grundrechten eingeschränkt werden und daher unabhängig von ihrer individuellen Situation eine Flüchtlingsanerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention erhalten müssen.

Wir lehnen diesen Antrag ab. Das Land hat die Verpflichtung, Menschen in Not zu helfen. Unser Grundgesetz und internationale Verpflichtungen gebieten uns, die Würde jedes Menschen zu achten und zu schützen, unabhängig von Herkunft und Status. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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