Benjamin Rauer: „Wir halten diese Koppelung nicht für sinnvoll“

Zum Entwurf der Fraktionen von SPD und FDP für eine Verfassungsänderung

Portrait Benjamin Rauer

Benjamin Rauer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! SPD und FDP beantragen die Streichung der Zustimmung der Vertragspartner von kirchenrechtlichen Verträgen in Art. 23 Abs. 2 der Landesverfassung. Dies hätte zur Folge, dass das Parlament allein über die Änderung von Gesetzen zu kirchenrechtlichen Verträgen entscheiden könnte, ohne dass die Kirchen ein Mitspracherecht hätten.

Diese Änderung halte nicht nur ich für problematisch. Ich halte sie auch nicht für zielführend. Sie könnte außerdem Art. 140 des Grundgesetzes entgegenstehen, der die Neutralitätspflicht des Staates festschreibt und das Selbstorganisationsrecht von Religionsgemeinschaften schützt.

Diese Frage der Abwägung unterschiedlicher Verfassungsgüter muss juristisch geprüft werden. Wir haben dies für das katholische Vermögensverwaltungsgesetz, welches wir im nächsten Tagesordnungspunkt beraten, getan und ein Gutachten von Professor Dr. Markus Ogorek eingeholt. Wir werden im Anschluss einen Gesetzentwurf vorstellen.

SPD und FDP koppeln den Gesetzesänderungsantrag zur Aufhebung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens und des Staatsgesetzes betreffend die Kirchenverfassungen der evangelischen Landeskirchen mit ihrem hier vorliegenden Änderungsantrag. Wir halten diese Koppelung nicht für sinnvoll. Die Themen können und dürfen nicht zusammen gesehen werden, um eine gründliche und sachliche Diskussion zu ermöglichen.

Natürlich stimmen wir der Überweisung an den Hauptausschuss zu. Die Änderung der Landesverfassung sehen wir allerdings kritisch. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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