Hanses/Erwin: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sollen künftig Robe tragen können

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

Die Landtagsfraktionen von CDU und Grünen setzen sich dafür ein, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in Nordrhein-Westfalen ermöglicht wird, künftig bei Amtshandlungen eine Amtstracht zu tragen. Einen entsprechenden Antrag bringen die Fraktionen am heutigen Mittwoch in den Landtag ein. Dazu erklären die rechtspolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen Dagmar Hanses (Grüne) und Angela Erwin (CDU):

Dagmar Hanses (Grüne): „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind ein wichtiger Teil unserer Justiz in Nordrhein-Westfalen: Sie arbeiten eigenständig und unabhängig an Gerichten und Staatsanwaltschaften, kümmern sich beispielsweise um Nachlass- oder Grundbuchsachen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für den Rechtsstaat. Wir eröffnen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern künftig die Möglichkeit, bei Amtshandlungen eine Robe zu tragen. Dank der Amtstracht wird die Würde ihres Amtes unterstrichen und sie sind auch nach außen als wichtige Vertreterinnen und Vertreter unserer Justiz erkennbar.“

Angela Erwin (CDU): „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen hoheitliche Aufgaben für die Justiz und leisten damit wichtige Beiträge für unseren Rechtsstaat. Das muss auch nach außen erkennbar sein. Eine Robe als Amtskleidung stärkt diese Erkennbarkeit. Sie betont unsere Wertschätzung, verdeutlicht Unparteilichkeit und Objektivität und ist deshalb ein wichtiger Schritt. Rechtspfleger treffen teils weitreichende und einschneidende Entscheidungen für die Betroffenen, zum Beispiel bei Insolvenzverfahren oder Zwangsversteigerungen von Immobilien. Gerade in diesen Fällen verschafft ihnen eine Amtskleidung den notwendigen Respekt. Entscheidungen finden so eine deutlich höhere Akzeptanz.“