Aufgaben honorieren – Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in Nordrhein-Westfalen Amtstracht ermöglichen

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

I. Ausgangslage

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind wichtige Stützen der Justiz in Nordrhein-Westfa­len. Sie entscheiden sachlich unabhängig und eigenständig, wie Richterinnen und Richter, und tragen damit eine wichtige Verantwortung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Dafür werden sie in einem anspruchsvollen Studium vorbereitet.

Seit 2013 wurden die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durch den Bundes­gesetzgeber erheblich erweitert. Auch durch diese Erweiterung haben Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger häufig direkten Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern. Dabei berichten die Be­amtinnen und Beamten, dass ihnen bei der Amtshandlung nicht immer der ihrer Funktion zu­stehende Respekt entgegengebracht wird. Um die Bedeutung des ihnen verliehenen Amtes zu unterstreichen, kann das Tragen einer Amtstracht (Robe) eine Möglichkeit sein.

Durch die Robe tritt die Privatperson erkennbar zurück und das öffentliche Amt, das die jewei­lige Person bekleidet, wird hervorgehoben. Auch andere Berufsgruppen in der Justiz, wie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte, tragen schon jetzt bei bestimmten Amtshandlungen eine Amtstracht.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest, dass das Tragen von Amtstracht, Rechtspflegerinnen und Rechtspfle­ger als Vertreterinnen und Vertreter der Justiz klar erkennbar macht.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung der Erweiterung der Aufgaben der Rechtspflege­rinnen und Rechtspfleger Rechnung zu tragen und ihnen das Tragen der Amtstracht (Robe) zu ermöglichen, soweit dies in Anbetracht der Amtshandlung angemessen ist.