Grüne Fraktion NRW: Neue Regeln für Umgang mit Silvesterfeuerwerk 

Pressemitteilung

Portrait Robin Korte
Portrait Gregor Kaiser - klein
Portrait Dr. Julia Höller
Portrait Martin Metz

Die Grüne Landtagsfraktion NRW schlägt einen neuen Kurs im Umgang mit privatem Feuerwerk vor: keine Abschaffung des Feuerwerks, sondern ein klarer Rahmen, der schützt, ordnet und Traditionen erhält. Der unter Beteiligung verschiedener Fachbereiche erarbeitete Vorschlag ist eine Reaktion auf zunehmende Angriffe auf Rettungskräfte, schwere Verletzungen, negative Folgen für die Umwelt und Tiere sowie eine wachsende gesellschaftliche Mehrheit, die sich strengere Regeln für Feuerwerk wünscht.

Das sind die konkreten Forderungen:

Böller mit reiner Knallwirkung sollen schnellstmöglich aus dem Verkauf verschwinden, weil sie ein hohes Verletzungsrisiko haben und der gesellschaftliche Nutzen in keinerlei Verhältnis zu den Gefahren steht. Wir streben dafür eine Reform des Sprengstoffrechts auf Bundesebene an, um ein bundesweites Verkaufsverbot für den Privatgebrauch zu erreichen. Eine bundeseinheitliche Regelung soll verhindern, dass unterschiedliche Länderregelungen zu „Böller-Tourismus“ führen. Der illegalen Einfuhr von Feuerwerk – vor allem über den Onlinehandel – wollen wir mit strengeren Kontrollen begegnen.

Die Kommunen sollen mehr Freiheiten zur rechtssicheren Einrichtung von Verbotszonen erhalten, um bekannte Brennpunkte zu entschärfen. Hierzu wollen wir einen landesweiten Rahmen geben. Die Kreispolizeibehörden sowie die Kommunen sollen über ihre Möglichkeiten zur Einrichtung von Verbotszonen (über Ordnungsverfügungen oder Allgemeinverfügungen) informiert und bei der Umsetzung unterstützt werden.

Mittelfristig soll Feuerwerk stärker gesteuert werden:

Angesichts des hohen Verletzungsrisikos durch Raketen, insbesondere durch das gezielte Abfeuern etwa auf Rettungskräfte, soll mittelfristig Feuerwerk der Kategorie F2, also Raketen und Batterien, nicht mehr frei verwendet werden dürfen. Harmlose Feuerwerksartikel bleiben selbstverständlich erlaubt. Das betrifft die Kategorie F1 (u.a. Knallerbsen, Bodenwirbel, Eisfontänen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen)

Als Ersatz setzen wir auf organisierte Feuerwerke, die sicher, zugänglich und gemeinschaftsstiftend sind – ob durch Städte, Vereine oder Dorfgemeinschaften. Alternativen wie Drohnenshows werden ausdrücklich einbezogen. So sollen auch in ländlichen Räumen gemeinsame Silvestererlebnisse möglich bleiben, während Polizei und Feuerwehr gleichzeitig einen besseren Überblick behalten und Angriffe sowie Chaos deutlich eingedämmt werden.

Die Landtagsfraktion hat unter Einbeziehung aller beteiligten Fachbereiche die neue Positionierung erarbeitet. Fachbereichszuständige Abgeordnete: Julia Höller (Innenpolitik), Gregor Kaiser (Wald und Nachhaltigkeit), Robin Korte (Kommunalpolitik), Martin Metz (Verkehrssicherheit).

Zu der Positionierung erklären die Abgeordneten Julia HöllerGregor KaiserRobin Korte und Martin Metz:

„Die zunehmenden Angriffe auf Rettungskräfte mit Böllern und Raketen an jedem Silvester und die vielen schweren Verletzungen sind nicht hinnehmbar. Eine wachsende Mehrheit der Menschen in NRW ist gegen Böllerei mit reiner Knallwirkung, die noch nicht einmal hübsch aussieht, sondern einfach nur laut und unangenehm und zunehmend auch gefährlich ist. Es ist höchste Zeit, dass die Politik diese gesellschaftliche Mehrheit ernst nimmt. Daher befürworten wir ein sofortiges Verkaufsverbot für Böller mit reiner Knallwirkung.

Für viele Menschen ist Feuerwerk, vor allem an Silvester, eine wichtige Tradition, die es natürlich zu erhalten gilt – aber eben ohne die negativen Ausprägungen wie Verletzungen und gezielte Angriffe. Wir sind davon überzeugt, dass diese Tradition nicht von der privaten Böllerei abhängt.

Wir setzen auf organisierte Feuerwerke, zum Beispiel durch Vereine, Dorfgemeinschaften oder professionelle Künstler. Da Raketen ebenfalls ein hohes Verletzungsrisiko bergen und immer öfter gezielt in Menschenmengen oder auf Einsatzkräfte abgefeuert werden, halten wir mittelfristig ein Verkaufsverbot für den ungeregelten privaten Bereich für sinnvoll.“