Brems: Schwarz-gelber Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz ist schon vor der Verabschiedung überholt

Pressemitteilung

Portrait Wibke Brems 5-23

Zum heute vorgestellten Entwurf für eine Änderung des Klimaschutzgesetzes NRW und die Einführung eines Klimaanpassungsgesetzes NRW erklärt Wibke Brems, stellvertretende Vorsitzende und energie- und klimapolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Die Anpassung des Klimaschutzgesetzes NRW ist überfällig, die 2013 von Rot-Grün formulierten Ziele müssen angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise drastisch verschärft werden. Der heute vorgestellte Entwurf der Landesregierung ist aber so zaghaft, dass er schon heute überholt ist.
Ein NRW-Klimaschutzziel, das eine Reduktion von 55 Prozent bis 2030 vorsieht, bedeutet in etwa eine Beibehaltung des Klimaschutztempos aus den letzten 30 Jahren. Um die Pariser Klimaziele einzuhalten, wäre aber eine deutliche Beschleunigung der Emissionsreduktion notwendig.
Noch wichtiger als Ziele, die NRW auf den 1,5-Grad-Pfad bringen, sind jedoch klare Monitoring-Pflichten, eine automatische Nachsteuerung bei drohender Zielverfehlung sowie konkrete Strategien und Maßnahmen in den einzelnen Sektoren. In all diesen Punkten ist das Klimaschutzgesetz der Landesregierung unzureichend und ambitionslos.

So müsste die Regierung Laschet endlich der Realität ins Auge sehen und ein Ende der Kohle bis 2030 planen statt an einem Kohleausstieg 2038 festzuhalten. Zudem ist es dringend notwendig, dass die Landesregierung eine Strategie für eine schnelle und durchgreifende Verkehrswende vorlegt. Beim Klimaschutz im Gebäudebereich sieht es noch düsterer aus: Der Klimapakt ‚Wohnen‘ entpuppt sich mehr und mehr als klimapolitisches Feigenblatt und gibt keine Antworten, wie die Landesregierung zu einem klimaneutralen Gebäudebestand kommen möchte.

Welchen Mehrwert ein vom Klimaschutz getrenntes Klimaanpassungsgesetz zu leisten vermag, muss es erst noch beweisen. Wichtig wäre, dass die Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen in den nächsten Jahren drastisch erhöht werden. Denn die Kommunen sind vielfach nicht in der Lage, die notwendigen hohen Investitionen in den Schutz vor Starkregen, Dürre oder Hitzewellen alleine zu stemmen. Hier darf die Regierung Laschet die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.“