Becker/Brems: Geplante Änderungen am Landesentwicklungsplan sind Rückschritt für Umwelt- und Klimaschutz

Pressemitteilung

Portrait Wibke Brems 5-23
In der heutigen Sachverständigenanhörung zu den von der Landesregierung geplanten Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) kritisierten die Expertinnen und Experten wichtige Bausteine des schwarz-gelben Vorhabens, etwa bei Flächenpolitik, Kiesabbau und Windenergie. Dazu erklären Horst Becker, Sprecher für Landesplanung und Wibke Brems, energiepolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

Horst Becker: „Mit ihren Vorschlägen verabschiedet sich die Landesregierung vom Ziel des bestehenden Landesentwicklungsplans, den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen auf fünf Hektar am Tag zu begrenzen. Diese Politik fällt nicht nur angesichts aktueller Debatten um Klimawandel und Artensterben vollkommen aus der Zeit. Der wachsende Flächenverbrauch stellt daneben auch eine Existenzbedrohung von kleinen Land- und Forstwirtschaftsbetrieben dar. So hat der ständige Griff nach ihren Flächen bereits heute zu massiv gestiegenen Pachtpreisen geführt.
Mit den geplanten Änderungen beim Kiesabbau erteilt die Landesregierung der Kiesindustrie einen Freifahrtschein zum Raubbau an Natur und Heimat. Dabei ist in vielen Gemeinden am Niederrhein die Belastungsgrenze längst überschritten. Mit ihrer Deregulierungswelle sorgt Schwarz-Gelb allein im Kreis Wesel für 300 Hektar zusätzlicher Baggerlöcher. Deshalb bringen wir GRÜNE das Thema Rohstoffabbau schon in der kommenden Woche mit einem eigenen Antrag auf die Tagesordnung des Landtags. Die Landesregierung sollte den Rohstoffabbau in NRW ausschließlich am heimischen Bedarf ausrichten, um Landschaft und Menschen in NRW zu schonen.“
Wibke Brems: „Die ideologiegetriebene Anti-Windenergiepolitik der Landesregierung wirkt mehr denn je wie von vorgestern. Schwarz-Gelb gefährdet die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Windenergie und vergrößert bewusst die Rechtsunsicherheit für die Kommunen. Nicht nur klimapolitisch ist eine solche Politik vollkommen verantwortungslos. Doch die Landesregierung kann die heute breit geäußerte Kritik der Sachverständigen am geplanten Mindestabstand von 1.500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten nicht überhört haben.“