Aymaz: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abschiebungshaft-Novelle

Pressemitteilung

Portrait Berivan Aymaz 2021
Zur heutigen Anhörung im Integrationsausschuss zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetztes erklärt Berivan Aymaz, flüchtlings- und integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Nach dem Asylstufenplan hat binnen kürzester Zeit ein weiteres Vorhaben aus dem Flüchtlingsministerium massive Kritik von Fachleuten provoziert. Bei einigen Verschärfungen, die von Minister Stamp geplant sind, steht die Verfassungsmäßigkeit in Frage. Im Kern geht es um Maßnahmen, wie Einzelhaft, Fixierungen von Untergebrachten, die einwöchige Isolation in der Aufnahmephase und die Abschiebungshaft als Instrument der Gefahrenabwehr. Darüber hinaus sehen die Sachverständigen auch die Einhaltung des europäischen Trennungsgebots zwischen Strafvollzug und Abschiebungshaft durch die geplanten Verschärfungen gefährdet.
Einhelliger Tenor war, dass die Ausweitung der Restriktionen in der Abschiebungshaft nicht zulasten derjenigen Menschen gehen dürfen, die lediglich zum Vollzug der Abschiebung in Büren untergebracht sind. Die Unterbringung von so genannten „Gefährdern“ bringt aber erhebliche Nachteile für alle anderen mit sich. Vor diesem Hintergrund muss Minister Stamp seinen Gesetzentwurf dringend auf den Prüfstand stellen. Er muss sicherstellen, dass nationales wie auch internationales Recht nicht gebrochen wird. Grund- und Menschenrechte haben oberste Priorität, Menschen in Abschiebehaft dürfen davon nicht ausgenommen werden.“