Aymaz/Polat: Bund und Länder müssen zügig Lösung für Bürgen von syrischen Geflüchteten liefern

Pressemitteilung

Portrait Berivan Aymaz 2021
Filiz Polat, integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN Bundestagsfraktion, und Berivan Aymaz, flüchtlings- und integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW, kritisieren die Untätigkeit der Bundes- und Landesregierung in der Frage der Rückzahlungsforderungen gegenüber Menschen, die sich zur Übernahme von Kosten für die Aufnahme von syrischen Geflüchteten bereiterklärt hatten:

Filiz Polat: „Die Bundesregierung verschleppt das Problem der Rückforderungen gegenüber Bürginnen und Bürgen. Auf erneute Nachfrage auf Bundesebene ist nun herausgekommen, dass die für September geplanten Bund-Länder-Gespräche gar nicht stattgefunden haben. Diese Hinhaltetaktik führt zu einem dramatischen Zeitverlust, der viele Verpflichtungsgeber*innen in ihrer existenzbedrohenden Situation alleine lässt.“
Berivan Aymaz: „Jetzt ist nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Landesregierung in NRW aufgefordert, endlich Verantwortung zu übernehmen und Lösungen mit den anderen Ländern zu erarbeiten. Wir können es nicht zulassen, dass Menschen, die vorbildlich Hilfe in der Not geleistet haben, zum Spielball zwischen Bund und Ländern gemacht werden. Es muss sichergestellt werden, dass sie für ihr Engagement nicht bestraft werden. Der derzeitige Schwebezustand führt zudem auch zu einer Belastung der Jobcenter, Sozialämter und der Gerichte, die zahlreiche Klageverfahren aufgrund der Rückzahlungsforderungen zu bearbeiten haben."

Zum Hintergrund:
Immer noch sehen sich Menschen, die sich zwischen 2013 und 2015 im Rahmen von Bundes- und Landesaufnahmeprogramme bereiterklärt hatten, Bürgschaften für die Finanzierung der Aufnahme von syrischen Geflüchteten abzugeben, mit Rückforderungen der Jobcenter konfrontiert. Hier geht es zum Teil um hohe Summen bis in den sechsstelligen Bereich. Dabei gingen sowohl die Verpflichtungsgeber*innen als auch die Behörden überwiegend davon aus, dass eine Kostenerstattungspflicht der Verpflichtungsgeber*innen mit der Flüchtlingsanerkennung enden würde. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil vom 26.01.2017 fest, dass die Verpflichtungserklärung weiter gelten könne, jedoch sei dies im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Mittlerweile haben auch einige Verwaltungsgerichte zu Gunsten von Verpflichtungsgeber*innen entschieden.