Wird die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen durch die Rodungsarbeiten im Hambacher Wald gefährdet?

Kleine Anfrage von Monika Düker, Verena Schäffer, Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Die Neue Rhein Zeitung berichtet am 23. August 2018 über Befürchtungen des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei NRW, Michael Mertens, dass eine Eskalation im Hambacher Wald bevorstehen könnte, sollten dort im Oktober die Rodungsarbeiten wieder aufgenommen werden. Die Zeitung zitiert Mertens wie folgt: „Sollte das Waldstück tatsächlich gerodet werden, wird die Räumung eine der größten Herausforderungen in der Polizeigeschichte Nordrhein-Westfalens“ (Neuen Rhein Zeitung: „Angst vor Eskalation am Tagebau“, 23.8.2018). Sowohl die Räumung des Waldstücks wie auch die Sicherung der Rodungsarbeiten würden über Monate hinweg einen erheblichen Kräfteeinsatz der Polizei bedeuten.
Sollte die Landesregierung also nicht erwirken, dass Rodungen im Hambacher Wald mindestens bis zum Abschluss der Beratungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung („Kohlekommission“) unterbleiben, würden im restlichen Landesgebiet während der Rodungssaison von Oktober bis Februar deutlich weniger Polizeikräfte verfügbar sein. Dies führt uns auch vor dem Hintergrund eines Bestands von rund 2,9 Millionen Überstunden bei der NRW-Polizei (Die Glocke: „Polizisten ließen sich halbe Million Überstunden auszahlen“, 23.8.2018) zu folgenden Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Zusicherungen in Hinblick auf die Räumung und Sicherung der Rodungsarbeiten im Hambacher Wald durch die Polizei hat die Landesregierung dem Unternehmen RWE bezüglich der anstehenden Rodungssaison gemacht?
  2. Mit welchem Kräfteeinsatz der Polizei rechnet das Ministerium des Innern für den Zeitraum von Oktober 2018 bis Februar 2019 im und am Hambacher Wald sowie am Tagebau Hambach? (Bitte aufschlüsseln nach landeseigenen Polizeikräften und nach angeforderten Polizeibeamtinnen und -beamten aus anderen Bundesländern.)
  3. Welche Auswirkungen hat der Kräfteeinsatz der Polizei aufgrund der Räumung im Hambacher Wald und der Sicherung von Rodungsarbeiten auf die Verfügbarkeit von Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei in Gefahrenlagen?
  4. Werden sich durch die absehbare Mehrbelastung sicherheitsrelevanten Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums des Innern verzögern?
  5. Wie soll die absehbare Mehrbelastung für Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen ausgeglichen werden?