Will die schwarz-gelbe Landesregierung den nordrhein-westfälischen Stadtwerke wirtschaftliches Handeln verbieten?

Kleine Anfrage von Wibke Brems MdL

Portrait Wibke Brems 5-23

Die Stadtwerke bilden als bürgernahe Unternehmen der regionalen und kommunalen Daseinsvorsorge das Rückgrat der Energiewende. Sie stärken durch ihre Nähe zu den Menschen die Teilhabe und damit die Akzeptanz des Klimaschutzes vor Ort. Ein wesentlicher Beitrag wird von den Stadtwerken zukünftig durch den notwendigen Netz- und Speicherausbau geleistet werden müssen. Dabei kommt insbesondere der Verteilnetzebene vor dem Hintergrund einer zunehmenden Dezentralisierung der Stromversorgung eine besondere und wachsende Bedeutung zu. Für die Kommunen müssen die rechtlichen Grundlagen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Rekommunalisierung der Netze optimiert werden. Zur Erhöhung der Akzeptanz erwarten Bürger*innen darüber hinaus, dass statt neuer Freilandleitungen im Netzausbau Erdverkabelungen und andere innovative Lösungen zum Einsatz kommen.
Megatrends wie Digitalisierung und Energiewende stellen insbesondere Stadtwerke vor neue Herausforderungen. Auch sie müssen sich für Zukunftsmärkte öffnen können, um mit den Entwicklungen schritthalten und überleben zu können.
Die Handlungsmöglichkeiten von Stadtwerken sind nicht mit jenen anderer Energieversorgungsunternehmen gleichgestellt, ein fairer Wettbewerb ist auf Grund der aktuellen Rechtslage aktuell nicht vorhanden. Denn dazu müssten auch Dienstleistungen im Bereich intelligente Zähler (Smart Metering), Elektromobilität und Energiemanagement möglich sein.
Im Koalitionsvertrag formulieren CDU und FDP auf Seite 34:
„Wir werden den Mittelstand vor unfairer Konkurrenz durch öffentliche Unternehmen und den Staat schützen. Die Betätigung von öffentlichen Unternehmen ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Betätigung zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dringend erforderlich ist und private Unternehmen diese Aufgabe nicht ebenso wirksam und effektiv erledigen können.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Rolle der Stadtwerke für die Energiewende?
  2. Welche „unfairen Konkurrenzen durch öffentliche Unternehmen“ sieht die Landesregierung bei Stadtwerken?
  3. Welche Betätigung von Stadtwerken ist nicht „dringend erforderlich“ und sollen deshalb den Stadtwerken von der Landesregierung zukünftig verboten werden?
  4. Welche Aufgaben, die aktuell Stadtwerke übernehmen, können private Unternehmen „ebenso wirksam und effektiv“ erledigen und sollen deshalb Stadtwerken von der Landesregierung zukünftig verboten werden?
  5. Wie plant die Landesregierung die für Nordrhein-Westfalen wichtige Stadtwerkelandschaft dabei zu unterstützen, Zukunftsmärkte zu erschließen?

Wibke Brems