Wie wird die Landesregierung die Erkenntnis, dass ein Erhalt der Dörfer mit den Empfehlungen der Kohlekommission vereinbar ist, in ihrer Leitentscheidung berücksichtigen?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Am 15. Dezember 2020 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) durch unterschiedliche Ausstiegsszenarien resultierende Veränderungen der Folgekosten des Braunkohleabbaus untersucht hat. Brisant ist, dass die inhaltlichen Arbeiten für das Gutachten laut Website des federführenden Auftragnehmers BET bereits Ende 2019 abgeschlossen wurden, das Gutachten wurde also erst ein Jahr nach Fertigstellung veröffentlicht und erst mehrere Monate nach dem Beschluss der Gesetze zum Kohleausstieg. Dies ist vor allem deswegen so brisant, da das Gutachten davon ausgeht, dass sowohl der Hambacher Wald als auch die Dörfer am Tagebau Garzweiler II bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission erhalten blieben. Während also diese namhaften Sachverständigen davon ausgehen, dass bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission keine weiteren Umsiedlungen notwendig wären, wird im Kohleausstiegsgesetz hingegen festgestellt, dass diese Umsiedlungen energiepolitisch und energiewirtschaftlich notwendig seien. Diese Feststellung stellt auch die maßgebliche Begründung für das Festhalten der Landesregierung an den Umsiedlungen im Entwurf für eine neue Leitentscheidung dar.

Die Landesregierung hat wiederholt betont, wie wichtig ihr eine 1:1-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission sei und vertritt im Entwurf für eine neue Leitentscheidung die Auffassung, diese Umsetzung sei mit den Gesetzen zum Kohleausstieg erreicht worden. Das nun vorgelegte Gutachten legt nun jedoch den Schluss nahe, dass die Umsiedlungen nur deshalb noch vorgeblich notwendig sind, weil die gesetzliche Umsetzung so stark von den in einem breiten gesellschaftlichen Konsens vorgelegten Empfehlungen der Kohlekommission abweichen. Eine tatsächliche 1:1-Umsetzung hätte also einen Verzicht auf die Umsiedlungen bedeutet.

Aus landespolitischer Sicht stellt sich die Frage, seit wann die Landesregierung die Ergebnisse dieses Gutachtens kannte und vor allem, welche Konsequenzen sie hieraus für die Anpassung ihres Entwurfes einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Revier zieht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Seit wann kennt die Landesregierung den Inhalt des Gutachtens „Ermittlung von Folgekosten des Braunkohletagebaus bei einem gegenüber aktuellen Braunkohle- bzw. Revierplänen veränderten Abbau und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen“, das im Auftrag des BMWi erarbeitet und am 15.12.2020 veröffentlicht wurde?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Erkenntnis der Gutachter, dass bei einer 1:1-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission (im Gutachten Szenario A1) sowohl der Hambacher Wald als auch die bislang zur Umsiedlung vorgesehen Ortschaften am Tagebau Garzweiler II erhalten werden könnten?
  3. Inwiefern kann aus Sicht der Landesregierung, vor dem Hintergrund des nun veröffentlichten vorgenannten Gutachtens, der im Kohleausstiegsgesetz festgelegte Abschaltplan noch als 1:1-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission angesehen werden?
  4. Die Landesregierung hat sich wiederholt öffentlich zu den Empfehlungen der Kohlekommission bekannt und ihren Einsatz für eine 1:1-Umsetzung dieser angekündigt. Inwiefern wird sich die Landesregierung, vor dem Hintergrund des nun veröffentlichten Gutachtens, für eine Anpassung des im Kohleausstiegsgesetz festgelegten Braunkohleausstiegspfades gegenüber der Bundesregierung einsetzen?
  5. Wie wird die Landesregierung die Erkenntnis, dass ein Erhalt der Dörfer des
  6. Umsiedlungsabschnitts am Tagebau Garzweiler mit den Empfehlungen der Kohlekommission möglich wäre, bei der Überarbeitung ihres Entwurfes einer
  7. Leitentscheidung für den Braunkohleabbau im Rheinischen Revier berücksichtigen?