Wie wird die Landesregierung den Hambacher Wald dauerhaft sichern?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Die Kohlekommission hatte in ihrem Abschlussdokument festgehalten, dass der „Erhalt des Hambacher Waldes wünschenswert“ sei. Diesem Wunsch hatte sich Ministerpräsident Armin Laschet öffentlich angeschlossen. In der Bund-Länder-Einigung vom 15.01.2020 heißt es nun:
„Durch diesen Stilllegungspfad wird erreicht, dass der Hambacher Forst gemäß Empfehlung der WSB-Kommission entgegen der bisherigen Genehmigung nicht für den Tagebau in Anspruch genommen wird.“ Weder ist dieser Beschluss jedoch rechtlich bindend, noch stellt die Formulierung sicher, dass der Wald so erhalten wird, dass er auch tatsächlich langfristig überlebensfähig ist. Im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes, wie es von dem Bundeskabinett am 29.01.2020 beschlossen wurde, ist diese Festlegung nicht enthalten, im Gegensatz zu anderen getroffenen Vereinbarungen beispielsweise zur Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung von 2016.
Es sind bereits Vorschläge formuliert worden, wie eine dauerhafte Sicherung des Hambacher Waldes umgesetzt werden könnte, etwa mit einer Übertragung in eine Stiftung oder in den Besitz eines Naturschutzverbandes.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Zum Erhalt des Hambacher Waldes steht, anders als zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II, keine Äußerung im Kohleausstiegsgesetz. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass der Hambacher Wald nicht nur nicht abgebaggert sondern auch langfristig in den aktuell vorhandenen Dimensionen erhalten bleibt?
2.      Inwiefern macht es aus juristischer Perspektive einen Unterschied, ob für die tatsächliche Gewinnung von Braunkohle oder für die Gewinnung von Abraum Siedlungsräume oder landwirtschaftliche Flächen zerstört werden?
3.      Mit welchem Verlust an landwirtschaftlichen Flächen rechnet die Landesregierung nach den bislang bekannten Planungen von RWE zur Anpassung der Tagebauplanung Hambach?
4.      Wie viel Abraum benötigt RWE nach aktuell bekannten Planungen für die Stabilisierung der Böschung des Hambacher Waldes?
5.      Welche Betriebspläne müssen für die geplante Gewinnung von Abraum geändert werden?