Wie wird das Photovoltaik-Potenzial bei Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerken erschlossen?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter, Wibke Brems und Arndt Klocke

Portrait Wibke Brems 5-23

Ob Hörsaalzentren, Bettenhäuser, Wohnanlagen oder Parkplätze – Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke umfassen zahlreiche Gebäude und Flächen an vielen Standorten in Nordrhein-Westfalen. Wenn das Photovoltaik-Potenzial der Dächer und anderer Flächen genutzt wird, ist dies ein wichtiger Beitrag zum notwendigen Photovoltaikausbau für ein klimaneutrales Nordrhein-Westfalen. Das Land und die öffentlichen Einrichtungen müssen eine Vorbildfunktion für den Klimaschutz ausüben.

Laut Pressemitteilung der Landesregierung vom 8. Juli 2021 steigere sich im Land jährlich der Ausbau von Photovoltaikanlagen (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/co2-emissionen-sinken-2020-noch-einmal-deutlich-und-liegen-nun-45-prozent-niedriger. Die Landesregierung beschloss nach eigenen Angaben im März 2019 bis zum Jahr 2030 das Photovoltaik-Potenzial geeigneter Gebäude, die vom landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb betrieben werden, schrittweise wirtschaftlich zu erschließen. Damals hätte es nur etwa 80 Anlagen auf BLB-Gebäuden gegeben. Anlagen könnten aber seitdem leichter realisiert werden, da ein neues Finanzierungsinstrument eingesetzt werde. Bei Neubauten und umfassenden Modernisierungen würde geprüft und in geeigneten Fällen Photovoltaikanlangen installiert. Hochschulen und Universitätskliniken würden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Photovoltaikanlangen in geeigneten Fällen auf von ihnen genutzten Gebäuden errichten lassen (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landeskabinett-beschliesst-ausbau-der-photovoltaik-auf-blb-gebaeuden und http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-13295.pdf).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist der bisher genutzte Anteil am Photovoltaik-Potenzial auf Gebäudedächern und anderen Flächen von Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerken? (Bitte installierte Leistung in absoluten und relativen Zahlen dem Potenzial gegenüberstellen sowie nach Standorten differenzieren)
  2. Wie viele Photovoltaikanlagen wurden seit März 2019 auf Gebäudedächern oder anderen Flächen von Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerken errichtet, die nicht bereits zuvor geplant waren? (Bitte mit Standort, Inbetriebnahmedatum und installierter Leistung angeben)
  3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass das Photovoltaik-Potenzial auf Gebäudedächern und anderen Flächen von Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerken bis 2030 vollständig ausgeschöpft wird?
  4. Welche direkten Zuschüsse zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern und anderen Flächen von Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerken gibt es von Land oder Bund?
  5. Wie hoch ist der von Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerken erwartete Eigenanteil für Photovoltaikanlagen auf ihren Gebäudedächern und anderen Flächen?