Wie verhindert die Landesregierung den Verlust an Know-How bei der EnergieAgentur.NRW?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Am 29. September hat Minister Pinkwart mit der Vorlage 17/3941 angekündigt die operative Begleitung der Klimaschutzpolitik der Landesregierung neu zu ordnen. Ziel sei es u.a. von neuen Klimaschutz-Förderprogrammen möglichst stark zu partizipieren. Doch mit welchen Instrumenten dies gelingen soll, bleibt unklar.
Bestehende Instrumente wie die EnergieAgentur.NRW und In4Climate sollen in einer Landesgesellschaft zusammengefasst und weiterentwickelt werden. Zusätzlich soll sich die neue Gesellschaft auch um die Erreichung des Ziels der klimaneutralen Landesverwaltung kümmern. Wie genau der Übergang von bestehenden Strukturen in die neue Gesellschaft gestaltet werden soll, hat der Minister bisher nicht ausgeführt. So wird nicht erläutert, warum die neue Gesellschaft auf der heutigen In4Climate GmbH mit aktuell 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufsetzen soll und nicht auf der bestehenden EnergieAgentur.NRW GmbH mit ca. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die EnergieAgentur.NRW arbeitet seit 30 Jahren im Auftrag der Landesregierung an der Unterstützung der Energiewende in NRW. Entsprechend groß ist das dort vorhandene Fachwissen und eng die Kontakte in Verwaltung und Unternehmen. Aus den bisherigen Darstellungen ist nicht erkennbar, wie diese Werte in die neue Gesellschaft überführt werden sollen. Je länger die Unsicherheit über die zukünftige Ausrichtung andauert, desto größer ist das Risiko, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abwandern und damit eine Kontinuität in den Dienstleistungen erschwert wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Wie sehen die Budgetplanungen für die geplante Energie- und Klimaschutzagentur für die Jahre 2022 bis 2024 im Vergleich zu den aktuellen Budgets von EnergieAgentur.NRW und In4Climate konkret aus? (Bitte jeweils sowohl Landesmittel als auch Fremdmittel angeben)
2.      Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll die neue Gesellschaft nach aktuellen Planungen in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils beschäftigen?
3.      Wie sind die konkreten Planungen für die Übernahme von Personal bzw. die Sicherung von Know-how aus den bestehenden Gesellschaften?
4.      Wie wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass bestehende Netzwerkstrukturen erhalten bleiben?
5.      Bis wann wird die Landesregierung Klarheit über die zukünftige Struktur der geplanten Energie- und Klimaschutzagentur schaffen, womit verhindert werden könnte, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die EnergieAgentur.NRW aufgrund unsicherer Perspektiven verlassen könnten?