Seit Anfang März dieses Jahres ist öffentlich bekannt, dass am Standort des stillgelegten Atomkraftwerks Würgassen im Kreis Höxter ein „Logistikzentrum“ für schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen soll, die im Endlager Schacht Konrad in Salzgitter laut aktuellen Planungen ab 2027 eingelagert werden sollen.
Die Kommunikationspolitik der zuständigen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) hat für breite Kritik gesorgt, da erst nach der getroffenen Standortentscheidung öffentlich informiert wurde. Doch auch das Auswahlverfahren für den Standort Würgassen selbst wirft viele Fragen auf und wurde über Partei- und Bundesländergrenzen hinweg heftig kritisiert, wie mit einer einstimmig beschlossenen Resolution des Kreistages Holzminden. Ein weiteres Beispiel ist eine fraktionsübergreifende Erklärung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern unterschiedlicher politischer Ebenen, an der sich auch ein CDU- Landtagsabgeordneter aus Nordrhein-Westfalen beteiligte, die von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mehr Transparenz bezüglich der Entscheidungsfindung für den Standort Würgassen einfordert.
Die Standortentscheidung basiert nach den veröffentlichten Unterlagen wesentlich auf der angenommenen kurzfristigen Realisierbarkeit bis zur geplanten Inbetriebnahme von Schacht Konrad im Jahr 2027, ohne dass allerdings abschließend geklärt wäre, ob der für den Zeitvorteil entscheidende vorhandene Gleisanschluss denn tatsächlich geeignet wäre. Auch die Kriterien für die Standortauswahl selbst werfen Fragen auf, wie auch das vom Bundesumweltministerium beauftragte Öko-Institut in seiner Stellungnahme kritisierte (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Endlagerprojekte/oeko- institut_zbl_stellungnahme-standortauswahl_bf.pdf)
Von der Kritik unbeeindruckt hat die BGZ bereits mit Bodenuntersuchungen begonnen und schließt eine Prüfung weiterer Standorte kategorisch aus.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landeregierung die Auswahl der BGZ für den Standort Würgassen für ein Logistikzentrum für schwach- und mittelradioaktiven Abfall? (Bitte insbesondere auf die Anwendung der gewählten Auswahlkriterien eingehen)
2. Seit wann ist der Landesregierung die Standortentscheidung der BGZ bekannt?
Die niedersächsische Landesregierung hatte sich bereits 2018 klar gegen einen Standort auf niedersächsischem Gebiet ausgesprochen, offenbar mit Erfolg. Welche Positionen in Bezug auf mögliche Standorte für das geplante Logistikzentrum hat die Landesregierung gegenüber der BGZ in den vergangenen Jahren formuliert?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Eignung des Standortes Würgassen in Bezug auf den Gleisanschluss vor dem Hintergrund, dass die Entsorgungskommission einen zweigleisigen Bahnanschluss empfohlen hatte?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung bei den anstehenden Genehmigungsverfahren, für die auch das Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist, weitere Informationen zur Standortauswahl von der BGZ einzufordern?