Wie sind die aktuellen Planungen zur Nachfolgenutzung des Kraftwerksstandortes Frimmersdorf?

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Horst Becker

Portrait Wibke Brems 5-23

Seit dem 1. Oktober 2017 produziert das Braunkohlenkraftwerk Frimmersdorf keinen Strom mehr. Die Blöcke P und Q befinden sich noch bis zum 1. Oktober 2021 in der Sicherheitsbereitschaft, danach wird das Kraftwerk endgültig stillgelegt. Konkrete Planungen, wie die bis zu ca. 160 Hektar großen Flächen in Zukunft genutzt werden sollen, liegen bisher nicht vor.
Im Rahmen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZARR) wurden bereits unterschiedliche Ideen für eine Nachfolgenutzung vorgeschlagen: Von einer „Smart City Grevenbroich- Frimmersdorf“ bis hin zu einem Standort für die Forschung zu (und Anwendung von) Baustoffrecycling. Überraschend ist, dass in dem Papier der ZARR „Eckpunkte eines Wirtschafts- und Strukturprogramms“ (http://rheinisches- revier.de/media/20181012_eckpunkte_strukturprogramm_rheinisches_zukunftsrevier_kleinere_aufloe sung_1.pdf), mit welchem diese ihre Ideen für einen gelingenden Strukturwandel gegenüber der Kohlekommission aufgezeigt hat, die Pläne für den Standort nicht explizit erläutert werden. Die Nachnutzungspläne sollen vielmehr in einem „Masterplan Nordrevier“ konkretisiert werden. Vor dem Hintergrund, dass in weniger als drei Jahren das Kraftwerk stillgelegt sein wird, stellt sich jedoch die Frage, wann mit konkreten Planungen begonnen werden wird.
Ein Vergleich mit den Planungen für die Nachfolgenutzung des Bergwerksstandortes Ibbenbüren zeigt, dass dort mit der „Schnittstelle Kohlekonversion“ dieser Prozess frühzeitiger angegangen wurde, als dies in Frimmersdorf geschehen ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Über welche Kenntnisse verfügt die Landesregierung in Bezug auf die Pläne des Kraftwerksbetreibers für die Betriebsflächen in Grevenbroich-Frimmersdorf für die Zeit nach dem 1. Oktober 2021?
2.           Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung nach derzeitiger Rechtslage für die unterschiedlichen Ebenen, auf die Gestaltung der Nachfolgenutzung der Betriebsflächen in Grevenbroich-Frimmersdorf Einfluss zu nehmen? (Bitte für die Stadt Grevenbroich, den Rhein-Kreis-Neuss, die Bezirksregierung Düsseldorf, die Zukunftsagentur Rheinisches Revier und die Landesregierung einzeln aufführen.)
3.           Wie bewertet die Landesregierung den Konkretisierungsgrad des Nachfolgenutzungskonzeptes im Vergleich zu den Planungen am Standort des Bergwerks Ibbenbüren vor dem Hintergrund, dass dort beispielsweise bereits vier Jahre vor dem absehbaren Ende der Steinkohleförderung ein umfassender Bürgerbeteiligungsprozess begonnen wurde?
4.           Wie bewertet die Landesregierung die Pläne, auf den Flächen des heutigen Kraftwerksstandorts Grevenbroich-Frimmersdorf eine „Smart City“ oder ein Zentrum für die Erforschung zu und Anwendung von Baustoffrecycling zu errichten?
5.           Von welchem zeitlichen Bedarf für u.a. Konzeption, Planung, Beteiligung, Vermarktung und Realisierung geht die Landesregierung bei der Nachfolgenutzung des Kraftwerksstandorts Grevenbroich-Frimmersdorf insgesamt aus? (Bitte von heute bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die ersten neuen Arbeitsplätze auf dem Gelände entstanden sind, angeben)