Wie konnte ein Mitarbeiter Waffen in die Urananreicherungsanlage Gronau bringen?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Laut Bericht der Westfälischen Nachrichten vom 17.08.2018 sind in der Urananreicherungsanlage Gronau im Spind eines Mitarbeiters Waffenteile entdeckt worden. Bei der Durchsuchung der Privatwohnung des Mitarbeiters wurden weitere Waffen und Chemikalien sichergestellt.
In der Urananreicherungsanlage in Gronau wird Uranhexafluorid für die Herstellung von Brennelementen für Atomkraftwerke, primär im Ausland, angereichert. Auch wenn das Material für den Bau von Atomwaffen noch weiter angereichert werden müsste, so ist es doch gefährlich für Mensch und Umwelt, neben der radioaktiven Strahlung beispielsweise wenn es mit Wasser in Berührung kommt und starke Säuren bildet. Es handelt sich also um eine unter Sicherheitsaspekten äußerst kritische Anlage und eine damit einhergehend große Verantwortung der Betreiberin Urenco Deutschland GmbH dafür zu sorgen, dass weder unbefugte Personen noch unerlaubte Gegenstände auf das Gelände gelangen noch Material vom Betriebsgelände gestohlen wird.
Es ist daher mehr als bedenklich, dass die fragwürdige Haltung des Mitarbeiters zu Waffen, bei Sicherheitsüberprüfungen ebenso unentdeckt blieb, wie das Mitbringen der Waffen auf das Betriebsgelände. Hier scheinen eklatante Mängel in der Sicherheitsarchitektur des Standortes vorzuliegen, die genauestens untersucht und schnellstmöglich behoben werden müssen. Als atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie dafür zuständig, die Betreiberinnen der atomwirtschaftlichen Anlagen im Land zu einem sicheren Betrieb zu verpflichten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie stellt sich der Sachverhalt im Detail dar?
  2. Welche Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Urananreicherungsanlage in Gronau in welchen Abständen?
  3. Wie wird sichergestellt, dass kein Material die Anlage auf nicht vorgesehene Weise verlässt, wenn das unerlaubte Mitbringen von Waffen auf das Gelände unentdeckt blieb?
  4. Wann wurde die Atomaufsicht über den Vorfall informiert?
  5. Welche Maßnahmen hat die Atomaufsicht bislang eingeleitet, um den Vorfall aufzuklären und eine Wiederholung zu verhindern?