Wie hoch sind die Folge- und Ewigkeitskosten des Braunkohleabbaus?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Der Abbau von Braunkohle hat erhebliche Auswirkungen auf Mensch und Natur. Feinstaub- und Lärmbelastung sowie Bergschäden treten im täglichen Betrieb auf, der Abbau führte in den vergangenen Jahrzehnten zu erheblichen Umsiedlungen, ganze Landstriche wurden weggebaggert. Neben diesen unmittelbaren Auswirkungen ist es klar, dass auch lange Zeit nach der Beendigung des Braunkohleabbaus noch erhebliche Geldsummen aufgewendet werden müssen: Die Kosten für Rekultivierung und Wiederbefüllung der Restseen fallen nach Ende   des   Braunkohlenabbaus   an.   Darüber   hinaus   kommt   es   laut   Gutachten,  z.B.
„Auswirkungen der Grundwasserhaltung im Rheinischen Braunkohlenrevier auf die Topographie und die Grundwasserstände, sowie daraus resultierende Konsequenzen für Bebauung, landwirtschaftliche Flächen, Infrastruktur und Umwelt“ von Dr. Krupp, zu Ewigkeitslasten durch das Ende des Braunkohleabbaus und den Wideranstieg des Grundwassers. So ist z.B. davon auszugehen, dass an einigen Orten der Wiederanstieg des Grundwassers zu Problemen führen wird, da der Entzug des Grundwassers zunächst zum Absacken des Bodens geführt hat, was beim Grundwasserwiederanstieg teilweise wieder aufgehoben wird. Ebenso ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass es zu einer dauerhaften Verschlechterung der Wasserqualität in der Region kommen könnte. Daher ist es entscheidend, dass ausreichende finanzielle Mittel nicht nur für alle möglichen Folgekosten, sondern auch für mögliche Ewigkeitskosten zur Verfügung stehen.
Daten und Berechnungen für die Rückstellungen und finanzielle Absicherung der Folgekosten und Ewigkeitslasten durch RWE sind bisher nicht transparent, sodass kaum nachgeprüft werden kann, ob eine Finanzierung der Folgekosten und Ewigkeitslasten des Braunkohlenabbaus wirklich gewährleistet ist. Laut einer Studie des FÖS1 aus dem Juni 2016 sind, neben der fehlenden Überprüfbarkeit und Transparenz, auch mögliche Risiken bei der Konzernhaftung zu beachten.
Das aktuelle Bundesberggesetz sieht vor, dass Sicherheitsleistungen durch die Bergbehörde eingefordert werden können, um Folgekosten, z.B. für die Rekultivierung, und Ewigkeitslasten abzusichern. Sollte RWE die Kosten nach Ende des Braunkohlenabbaus nicht finanzieren können, müsste das Land die Rekultivierung übernehmen und die Mittel hierfür zur Verfügung stellen, sofern durch die Bergbehörde keine Sicherheitsleitungen vorab eingefordert wurden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Auswirkungen des Endes des Braunkohlenabbaus für die Bodenbewegungen, den Grundwasserhaushalt sowie die Flächen im Rheinischen Revier genau zu bestimmen? (Bitte Maßnahmen getrennt und mit Datum versehen)
  2. Wie hoch werden die Kosten für mögliche Folgekosten und Ewigkeitslasten, die nach Ende des Braunkohlenabbaus anfallen werden, von unabhängigen Stellen, z.B. der Landesverwaltung, beziffert und bewertet?
  3. Wie wird die Landesregierung die Kosten und mögliche Ewigkeitslasten, die nach Ende des Braunkohlenabbaus anfallen, transparent darstellen?
  4. Wie sind die Folgekosten und mögliche Ewigkeitslasten, die nach Ende des Braunkohlenabbaus anfallen, abgesichert, insbesondere unter Berücksichtigung des aktuellen Kreditratings von RWE?
  5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Kosten für die Rekultivierung und mögliche Ewigkeitslasten nach dem Ende des Braunkohleabbaus nicht durch die Steuerzahler finanziert werden müssen?

Wibke Brems