Wie hoch darf das Grubenwasser ansteigen?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Die aktuellen Planungen der RAG zum Grubenwasseranstieg im Ruhrgebiet gehen von einem Zielniveau von minus 600 Metern aus. Damit würde im Bereich des Bergwerks Auguste Victoria ein Sicherheitsabstand zu für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasservorkommen von mindestens 150 Metern eingehalten. Im Bergwerk Auguste Victoria stehen nach genehmigtem Abschlussbetriebsplan bereits die Pumpen still und das Grubenwasser steigt somit an (https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/zeche-auguste-victoria-wird-geschlossen-100.html). Gleichzeitig ist jedoch noch nicht klar, in welcher Weise der Grubenwasseranstieg konkret mit einem Monitoring bzw. Untersuchungsprogramm laufend überprüft werden soll.
Der zweite Teil des Gutachtens zur Bruchhohlraumverfüllung kommt zudem zu der Empfehlung, dass ein „optimierter Grubenwasserstand“ ermittelt werden sollte, um das Grubenwasser in Zukunft ggf. noch höher ansteigen lassen zu können. Auch wenn dies betriebswirtschaftlich attraktiv wäre und mit einer weiteren Reduktion der Salz- und Schadstofffrachten des gehobenen Grubenwassers verbunden wäre, würde sich der Sicherheitsabstand zwischen Grubenwasser und Grundwasserleitern gefährlich reduzieren.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Welches Niveau wird die Landesregierung in Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Anstieg des Grubenwassers als maximales Anstiegsniveau des Grubenwassers im Ruhrrevier genehmigen?
2.           Welche Planungen hat die Landesregierung für die Ermittlung eines optimierten Grubenwasserstandes?
3.           Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht der Landesregierung gegeben sein, damit sie sich imstande sähe, ein höheres Ansteigenlassen des Grubenwassers als minus 600 Meter genehmigen zu können?
4.           An welchen Hebungsstandorten findet aktuell bereits ein Ansteigen des Grubenwassers statt? (Bitte Hebungsstandort, Genehmigungsgrundlage und geplanten Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Pumpbetriebs angeben)
5.           Mit welchen Maßnahmen kontrollieren die RAG AG und die Landesregierung bisher den bereits stattfindenden Grubenwasseranstieg? (Bitte Anzahl und Standorte der Messstellen angeben sowie die jeweils gemessenen Parameter)